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ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN für den Mietservice “rent by Decathlon”

Die vorliegenden allgemeinen Mietbedingungen (im Folgenden "die Bedingungen" oder “AMB” bezeichnet) legen die Bedingungen fest, unter denen Kunden (im Folgenden “Kunde” oder “Mieter”) den von der Decathlon Austria GmbH (im Folgenden  "DECATHLON"), angebotenen Mietservice bezüglich Produkten (nachfolgend “Mietgegenstand” oder “Sportgerät”) in Anspruch nehmen können. Mit der Inanspruchnahme des Mietservices bestätigt der Kunde, dass er die in diesem Dokument festgelegten Bedingungen für den Service gelesen hat und diese vorbehaltlos akzeptiert. Diese allgemeinen Mietbedingungen schließen sonstige allgemeine oder besondere Bedingungen, die nicht ausdrücklich von DECATHLON genehmigt wurden, aus.

Sämtliche personenbezogenen Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

§1. Daten zur Serviceanbieterin

(1) Die Decathlon Austria GmbH ist ein Unternehmen mit Sitz in 2334 Vösendorf, Hans Dujsik-Allee 1-3, Österreich, UID-Nr. ATU 72428615, FN 471951x, eingetragen im Handelsregister des Landesgerichtes Wiener Neustadt als Firmenbuchgericht,  und wird durch die Geschäftsführer Gábor Pósfai oder François Catteau (jeweils zur selbständigen Vertretung berechtigt) vertreten. 

(2) Die Decathlon Austria GmbH ist telefonisch unter +43 1 412 0125 sowie elektronisch unter der E-Mail Adresse [email protected] erreichbar.

(3) Der Unternehmensgegenstand ist Einzelhandel (Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Sportartikeln). Für die Tätigkeit der Serviceanbieterin gelten die gewerberechtlichen Vorschriften Gewerbeordnung, www.ris.bka.gv.at.

§2. Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten zwischen dem Unternehmen DECATHLON, als Vermieterin einerseits und dem Kunden als Mieter andererseits, der in eigenem Namen und in eigener Vertretung handelt und erklärt, dass er die Volljährigkeit (18 Jahre) erreicht hat und uneingeschränkt geschäftsfähig ist. Gegenstand dieser Bedingungen ist die Vermietung aller Arten von Sportgeräten, die zum Zwecke der Sportausübung verwendet werden können, im Eigentum der Vermieterin stehen und von dieser zur Vermietung bereitgestellt werden.

(2) Die Parteien vereinbaren, dass ihre Beziehungen ausschließlich durch die vorliegenden Bedingungen geregelt werden, die auf der Website www.decathlon.at/content/189-rent-decathlon abrufbar sind und in jedem Fall vom Kunden vor Vertragsabschluss akzeptiert werden müssen.

(3) Der Kunde kann diese Bedingungen vor Vertragsabschluss und auf jeden Fall während des Bestellvorgangs lesen, speichern und ausdrucken. 

§3. Beschreibung der Dienstleistung und Vertragsabschluss

(1) Die von DECATHLON angebotene Dienstleistung ist ein Mietservice, der im Sinne der Nachhaltigkeit den Kunden ermöglicht, für eine bestimmte Dauer Sportartikel zu mieten. Dieser Service wird aktuell nur vor Ort in unseren Filialen und exklusiv für unsere Sportlerpasskunden (Besitzer von unseren Kundenkarten) angeboten. 

(2) Der Bestellvorgang für den Mietservice kann aktuell nur vor Ort in unseren Filialen eingeleitet werden, wird aber zum Teil elektronisch, auf dem Endgerät des Kunden durchgeführt.

(3) Um unseren Mietservice nutzen zu können, ist die Einhaltung der nachfolgenden Schritte durch den Kunden notwendig:

1. Besuch einer unserer DECATHLON-Filialen in Österreich.

2. Aufsuchen der Information in der jeweiligen DECATHLON-Filiale. 

3. An der Information wendet sich der Kunde an einen  DECATHLON-Mitarbeiter, welcher diesen bei dem gesamten Prozess der Vermietung (Auswahl des Mietgegenstands, Abwicklung des Vertragsabschlusses und Aushändigung des Mietgegenstands) unterstützen wird.

4. Auswahl des gewünschten Mietgegenstandes inklusive Beratung, sofern vom Kunden gewünscht.

5. Angabe der E-Mailadresse, mit welcher sich der Kunde für den Sportlerpass (DECATHLON Kundenkarte) registriert hat und Ergänzung allfällig fehlender Daten (Geburtsdatum, Telefonnummer und Adresse).

6. Der DECATHLON-Mitarbeiter trägt den gewünschten Mietgegenstand, die Mietdauer bzw. allfällige ergänzende Daten aufgrund der Angaben und im Auftrag des Kunden  im elektronischen Mietservicetool (“ZIQY”) ein. Nach Eintragung der Daten im elektronischen Mietservicetool (“ZIQY”) erhält der Kunde vor Ort Einblick in die Zusammenfassung seiner durchzuführenden Bestellung (persönliche Informationen, Beginn des Mietvertrags, Preis, Produkt) und kann bei Bedarf Korrekturen durch den zuständigen DECATHLON-Mitarbeiter vornehmen lassen. Anschließend werden dem Kunden auf die von ihm angegebene E-Mail-Adresse die gegenständlichen Bedingungen, die Datenschutzbestimmungen (jeweils in downloadbarer Form) sowie der Zahlungslink zugeschickt. 

7. Die weiteren Schritte erfolgen ausschließlich am Endgerät (Smartphone, Tablet, Laptop usw.) des Kunden. 

8. Nach Bestätigung der gegenständlichen Mietbedingungen und Datenschutzbestimmungen mittels Abhacken der diesbezüglichen Checkboxen wird der Kunde auf die Zahlungswebsite unseres Zahlungsdienstleisters durch Drücken des Buttons “Zahlungspflichtig bestellen” weitergeleitet.

9. Mit Anklicken des Buttons “Zahlungspflichtig bestellen” gibt der Kunde ein verbindliches Angebot an DECATHLON zum Abschluss eines Mietvertrages ab und bestätigt, dass er gemäß Ziffer 6 zuvor in die Zusammenfassung der Bestellung einsehen und bei Bedarf Korrekturen durch einen DECATHLON Mitarbeiter vornehmen lassen konnte.

10. Nach Eingabe der Zahlungsdaten und Durchführung der Zahlung der ersten Monatsrate erhält der Kunde eine Bestätigungsmail, in welcher der Eingang der Bestellung bestätigt wird und die allgemeinen Informationen (Produkt, Rechnungsnummer, Beginn des Mietvertrags, Reservierungsnummer, Zahlungsdetails) angeführt und zusammengefasst werden. Dies ist noch keine Annahme der Bestellung, sondern lediglich die Information, dass deine Bestellung eingegangen ist und bearbeitet wird. Dein Vertrag mit DECATHLON kommt dadurch zustande, dass wir das Angebot stillschweigend durch Übergabe des Sportgerätes an dich annehmen. Mit Abgabe des Angebots stimmt der Kunde zu einer elektronischen Rechnungsübermittlung sowie Übergabebestätigung zu.

11. Nach erfolgtem Zahlungseingang erhält der Kunde eine weitere E-Mail, in welcher die Zahlung durch DECATHLON akzeptiert wird und eine Rechnung (in downloadbarer Form) für den Kunden bereitgestellt wird.

12. Der Mietgegenstand wird dem Kunden vor Ort in der DECATHLON-Filiale - nach erfolgter gemeinsamen Überprüfung durch den Kunden und DECATHLON-  übergeben. 

13. Abschließend wird dem Kunden ein Link zur Bestätigung der Übernahme mittels E-Mail zugeschickt. Die Bestätigung der Übernahme erfolgt durch den Kunden durch Unterzeichnung eines digitalen Unterschriftsfeldes auf seinem Endgerät. Die unterschriebene Bestätigung erhält der Kunde (in downloadbarer Form) mittels E-Mail zugeschickt.

14. Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch. Die Übergabebestätigung sowie die Rechnung werden bei DECATHLON gespeichert und dem Kunden elektronisch (siehe (3) Ziffer 10.) zugeschickt.

§4. Zahlung - Akzeptierte Zahlungsmethoden

(1) Im Zusammenhang mit dem von DECATHLON angebotenen Mietservice werden ausschließlich Visa- und Mastercard-Kreditkarten sowie die Zahlung mittels PayPal akzeptiert. Der Kunde erklärt  Inhaber der Bankkarte und/oder berechtigt zu sein, diese für die Zwecke der durchzuführenden Bestellung zu verwenden. Andere Zahlungsmittel als die oben angeführten werden nicht akzeptiert und können nicht zur Verwendung des von DECATHLON angebotenen Mietservice verwendet werden. 

(2) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das jeweilige Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung eine entsprechende Deckung aufweist. Sollte eine Abbuchung fälliger Beträge durch DECATHLON, aus Gründen, die durch den Kunden verursacht wurden, nicht möglich sein, so sind allfällige hierdurch entstehende Kosten vom Kunden zu tragen.

§5. Zustand und Verwendung 

(1) DECATHLON vermietet dem Kunden die vertragsgegenständlichen Sportgeräte, die sich - wie vom Kunden nach Prüfung anerkannt - je nach Sportgerät entweder im neuen Zustand oder, wenn das Sportgerät gebraucht ist, in einwandfreiem Zustand befinden. Sollte der Kunde bei Prüfung des ausgewählten Mietgegenstandes Mängel feststellen, so sind diese unverzüglich dem DECATHLON-Mitarbeiter mitzuteilen, welcher diese in einem zu erstellenden oder bereits bestehenden Protokoll für den jeweiligen Mietgegenstand vermerken wird.

(2) Die gemieteten Sportgeräte sind ausschließlich für den Sport- und Freizeitgebrauch des Kunden und nur für die private Verwendung bestimmt. Eine Verwendung des Sportgeräts für berufliche Zwecke ist ausdrücklich untersagt. Gemietete Sportgeräte dürfen nur vom Kunden, oder von Minderjährigen, für die der Kunde die Aufsichtspflicht hat, benutzt werden, im letzteren Fall nur und soweit der Mietgegenstand für Kinder bestimmt ist. Des Weiteren verpflichtet sich der Kunde, das gemietete Sportgerät pfleglich, schonend und entsprechend der jeweiligen beigelegten Betriebsanleitung zu behandeln.  

(3) Folglich ist eine teilweise oder vollständige Weitervermietung des Mietgegenstandes sowohl zu privaten als auch zu kommerziellen Zwecken strengstens untersagt.

§6. Merkmale des Mietgegenstands  und der Übergabe

(1) Der Kunde kann das Sportgerät, das er mieten möchte, frei wählen und bestätigt, dass er vor der Miete über die technischen Spezifikationen des jeweiligen Sportgeräts informiert wurde. 

(2) Der Kunde erklärt, dass der Mietgegenstand für seine Größe, sein Gewicht und sein sportliches Niveau oder für Minderjährige, für die der Kunde die Aufsichtspflicht hat und das Sportgerät mietet, geeignet ist. 

(3) DECATHLON haftet daher nicht für die mangelnde Eignung des Mietgegenstands für die Bedürfnisse des Kunden, sowie die von Minderjährigen, für die der Kunde die Aufsichtspflicht hat und das Sportgerät mietet. DECATHLON ist daher von jeglicher Haftung für sämtliche Schäden, die sich aus der Ungeeignetheit des gemieteten Sportgeräts ergeben könnten und welche auf dies zurückzuführen sind, befreit.

(4) Der Mietgegenstand ist nicht versichert. Dem Kunden steht es frei, zu diesem Zweck eine Versicherung abzuschließen, sowohl zur Deckung seiner eigenen Haftpflicht bzw. für den Fall von Verlust, Diebstahl oder Beschädigung als auch zur Deckung möglicher Körperunfälle, die sich aus dem Sport und der Nutzung des jeweiligen Sportgeräts ergeben können. DECATHLON empfiehlt einen solchen Abschluss einer Versicherung, da die Ausübung von Sport immer ein gewisses Risiko darstellt.

(5) Allfällige Schadenfälle mit dem Mietgegenstand sowie dessen Diebstahl oder Verlust sind DECATHLON unverzüglich, jedoch binnen 48 Stunden zu melden.

§7. Eigentum

(1) Das gemietete Sportgerät wird dem Kunden lediglich für die Dauer des Mietvertrages  zur Nutzung überlassen. Während der Dauer des Vertragsverhältnisses bleibt das Sportgerät im alleinigen Eigentum von DECATHLON. 

(2) DECATHLON behält sich weiters auch alle Rechte am geistigen Eigentum an seinen Sportgeräten vor. Der Mietservice impliziert in keiner Weise die Gewährung eines Rechts an der Marke oder diesen Rechten.

§8. Verfügbarkeit und Preise

(1) Die auf der Website angeführten Modelle der zu mietenden Sportgeräte dienen lediglich zur Veranschaulichung des Sortiments und stellen keine Garantie für die Verfügbarkeit dieser in den jeweiligen Filialen dar. 

(2) Um die Verfügbarkeit des gewünschten Sportgeräts feststellen zu können, muss der Kunde die Wunschfiliale aufsuchen  und die Verfügbarkeit durch DECATHLON  vor Ort prüfen und bestätigen lassen. Telefonische Auskünfte über die Verfügbarkeit sind stets unverbindlich.

(3)  Die auf der Webseite ausgeschriebenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile.  Allfällige Preisänderungen sind vorbehalten.

§9.  Wartung und Serviceintervalle

(1) Die Kosten für Wartungs- und Serviceintervalle, welche seitens des Herstellers für das jeweilige Sportgerät vorgegeben werden, sind für den Kunden kostenlos und werden auf Kosten von DECATHLON durchgeführt. Ob das jeweils gemietete Sportgerät einem solchen Intervall unterliegt, wird dem Kunden bei Abschluss des Mietvertrags durch DECATHLON  mitgeteilt.

 

(2) Es ist dem Kunden nicht erlaubt, Serviceleistungen und Wartungsarbeiten von Dritten durchführen zu lassen. Der Kunde verpflichtet sich, diese Leistungen ausschließlich von DECATHLON durchführen zu lassen.

(3) Die Kosten für Wartungs- oder Servicearbeiten, welche von den Intervallen des Herstellers abweichen und auf Kundenwunsch durchgeführt wurden oder durchgeführt werden mussten, und auf die Nutzung des Kunden zurückzuführen sind, hat der Kunde selbst zu tragen. 

(4) Der Kunde ist verpflichtet, neben der Instandhaltung und Wartungsmaßnahmen, welche diesem aufgrund der Betriebsanleitung aufgetragen werden, keine Änderungen oder Servicearbeiten an dem Sportgerät vorzunehmen. DECATHLON übernimmt für Schäden, welche auf durch den Kunden durchgeführte Änderungen oder nicht wahrgenommener Service und Wartungsintervalle zurückzuführen sind, keine Haftung. 

§ 10.  Rückgabe des Sportgeräts 

(1) Bei Beendigung des Mietvertrags ist der Kunde verpflichtet, DECATHLON das Sportgerät, das Gegenstand dieses Vertrages ist, an dem Ort zurückzugeben, an dem es gemietet wurde, und zwar in demselben Zustand, in dem es sich bei der Übergabe befand, mit Ausnahme von gewöhnlichen Abnutzungen, die sich aus dem normalen Gebrauch ergeben. Im Zuge des Rückgabeprozesses wird das in § 5. erstellte Protokoll - soweit vorhanden -  herangezogen und Schäden, welche nicht auf normale Abnutzungen und nicht bereits bei Übergabe vorlagen und in diesem vermerkt wurden, durch den DECATHLON-Mitarbeiter, der die Rückgabe abwickelt ergänzt. Eine solche Kontrolle wird in der Anwesenheit des Kunden durchgeführt. 

(2) Der Kunde ist für die Aufbewahrung des Mietgegenstands vom Zeitpunkt der Übernahme bis zu ihrer Rückgabe an DECATHLON verantwortlich.

(3) Falls der Kunde das gemietete Sportgerät nicht innerhalb von 3 Werktagen ab Vertragsende zurückgibt, verlängert sich der Mietvertrag automatisch um einen Monat. 

(4) Gibt der Kunde das gemietete Sportgerät nicht oder nur teilweise zurück oder gibt er es kaputt oder teilweise beschädigt zurück, muss der Kunde eine Entschädigung in Höhe des Verkaufspreises des betroffenen Sportgeräts zahlen. 

(5) Im Falle eines Diebstahls oder Raubes muss der Kunde dies bei den zuständigen Behörden anzeigen und DECATHLON unverzüglich schriftlich hierüber informieren bzw. das die Kopie der Anzeigebestätigung übermitteln.

§ 11. Haftung

(1) Der Kunde haftet persönlich für Beschädigungen, Diebstahl oder den Verlust des Mietgegenstands, gleich aus welchem Grund und / oder welcher Ursache, und verpflichtet sich daher, DECATHLON den Betrag zu zahlen, der dem Verkaufspreis für diese Sportgeräte entspricht.

(2) Der Kunde haftet darüber hinaus für Schäden, die er Dritten und/oder sich selbst durch unsachgemäßen Gebrauch oder Nichteinhaltung der einschlägigen Vorschriften zufügt.

(3) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der schuldhaften Verletzung von Kardinalpflichten (wesentliche Vertragspflichten, die die Erreichung des Vertragszwecks erst ermöglichen und auf die der Vertragspartner vertrauen darf) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von DECATHLON, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten haftet DECATHLON nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und begrenzt auf den Wert der bestellten Waren, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die in diesem Abschnitt genannten Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DECATHLON, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 12.  Laufzeit und Beendigung

(1) Die Laufzeit des Mietvertrages beträgt mindestens 3 Monate und beginnt mit Übergabe des Mietgegenstandes an den Kunden. Der Mietvertrag verlängert sich automatisch um jeweils einen Monat, sofern der Kunde den Mietgegenstand nicht innerhalb von 3 Tagen ab Vertragsende in der Filiale der Anmietung retourniert. Bei vorzeitiger Rückgabe werden jedenfalls die ersten drei Monatsraten, nach automatischer Verlängerung, immer der begonnene Monat abgebucht. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Kündigung des Vertrages ausschließlich durch Rückgabe des Mietgegenstandes erfolgen kann. 

Beispiel: 

a) Der Mietvertrag beginnt am 01.05. = Mindestdauer 3 Monate, Vertragsende ist daher der 31.07. - wenn der Kunde das Sportgerät bis 03.08. retourniert, erfolgt keine Verlängerung des Vertrages. Bei Rückgabe am 04.08. erfolgt die automatische Verlängerung um einen Monat und es wird die Rate für August auch verrechnet.

b) Beispiel wie oben, der Kunde retourniert jedoch bereits am 20.06. das Sportgerät - in diesem Fall gelten die 3 Monate Mindestdauer, weshalb noch die Raten Juni und Juli auch abgebucht werden.

(2) Das Recht einer fristlosen außerordentlichen Kündigung aus wichtigen Gründen bleibt unberührt. Ein Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt insbesondere vor wenn:

1. der Kunde sich mit einer monatlichen Rate in Verzug befindet und diese nach einmaliger erfolgloser Mahnung durch DECATHLON nicht begleicht;

2. der Kunde bei Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht hat oder verschwiegen hat;

3. der Kunde den Mietgegenstand an Dritte vermietet oder zur Benützung überlässt, sofern diese keine Minderjährigen sind, für welche der Kunde die Aufsichtspflicht hat;

4. der Kunde den Mietgegenstand nicht rein zur privaten Nutzung verwendet;

5. der Kunde die vorgegebenen Service-Intervalle bzw notwendigen Reparaturen nicht einhält/ durchführen lässt oder die Wartungsarbeiten entsprechend der Bedienungsanleitung nicht durchführt, wodurch die Sicherheit des Mietgegenstands beeinträchtigt wird;

6. Änderungen an dem Mietgegenstand vorgenommen und das Eigentumsrecht von DECATHLON verletzt hat;

7. der Kunde einer Änderung der AMB innerhalb der Frist von 4 Wochen widerspricht.

(3) Mit Geltendmachung der außerordentlichen Kündigung durch DECATHLON ist der Kunde verpflichtet, den Mietgegenstand samt Zubehör auf eigene Kosten und Gefahr innerhalb von 3 Tagen in der DECATHLON Filiale in welcher der Mietgegenstand angemietet wurde, unter Einhaltung des in § 10. beschriebenen Rückgabeprozesses, zurückzustellen. 

§13. Schutz der personenbezogenen Daten

(1) In Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten wird der Kunde darüber informiert, dass wir im Zuge des Mietservices personenbezogene Daten verarbeiten.

(2) Sämtliche Informationen in Bezug auf diese Datenverarbeitung sind in unserer gesonderten Datenschutzerklärung, abrufbar unter www.decathlon.at/content/63-datenschutz ausgeführt.

§14. Änderung der Allgemeinen Mietbedingungen (AMB)

(1) DECATHLON behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Mietbedingungen zu ändern. Für die nachträgliche Änderung der AMB im Rahmen eines bestehenden Vertragsverhältnisses gilt, dass DECATHLON den Kunden rechtzeitig über die geplante Änderung informieren wird. Wenn der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen der Änderung widerspricht, gilt dies als Zustimmung zu den geänderten AMB. DECATHLON wird bei der Mitteilung der geplanten Änderungen auf diese Folge des Schweigens für den Kunden besonders hinweisen. Falls der Kunde der Änderung der AMB widerspricht, ist DECATHLON zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

§15. Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Mietbedingungen unwirksam sein, so bleiben die sonstigen Bestimmungen im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

(2) Der zwischen DECATHLON und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag unterliegt der Anwendung von  österreichischem materiellen  Recht, unter Ausschluss der nationalen Verweisungsnormen.

(3) Als Gerichtsstand wird das für den Sitz von DECATHLON sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart. Für Geschäftsbeziehungen mit Verbrauchern aus einem Mitgliedstaat der EU hat der Verbraucher die Wahl zwischen dem Gericht seines gewöhnlichen Aufenthaltsortes und dem Gerichtsstand am Sitz von DECATHLON.

(4) Aufgrund der nicht ausschließlichen Anwendung von Fernkommunikationsmittel im Zusammenhang mit dem Zustandekommen des Vertrags zwischen DECATHLON und dem Kunden findet das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) und in weiterer Folge das Rücktrittsrecht gem §14 FAGG, welches sich aus diesem für den Kunden ergeben würde, keine Anwendung. 

(5) Im Sinne der Verordnung EU 524/2013 haben Verbraucher die Möglichkeit, sich an die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Union (ec.europa.eu/consumers/odr) zu wenden. DECATHLON verpflichtet sich, in Streitfällen am Schlichtungsverfahren der Internet Ombudsstelle teilzunehmen: www.ombudsstelle.at. Nähere Informationen zu den Verfahrensarten unter www.ombudsstelle.at.

Stand: 21.02.2023

ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN für den Mietservice “rent by Decathlon”

Die vorliegenden allgemeinen Mietbedingungen (im Folgenden "die Bedingungen" oder “AMB” bezeichnet) legen die Bedingungen fest, unter denen Kunden (im Folgenden “Kunde” oder “Mieter”) den von der Decathlon Austria GmbH (im Folgenden  "DECATHLON"), angebotenen Mietservice bezüglich Produkten (nachfolgend “Mietgegenstand” oder “Sportgerät”) in Anspruch nehmen können. Mit der Inanspruchnahme des Mietservices bestätigt der Kunde, dass er die in diesem Dokument festgelegten Bedingungen für den Service gelesen hat und diese vorbehaltlos akzeptiert. Diese allgemeinen Mietbedingungen schließen sonstige allgemeine oder besondere Bedingungen, die nicht ausdrücklich von DECATHLON genehmigt wurden, aus.

Sämtliche personenbezogenen Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

§1. Daten zur Serviceanbieterin

(1) Die Decathlon Austria GmbH ist ein Unternehmen mit Sitz in 2334 Vösendorf, Hans Dujsik-Allee 1-3, Österreich, UID-Nr. ATU 72428615, FN 471951x, eingetragen im Handelsregister des Landesgerichtes Wiener Neustadt als Firmenbuchgericht,  und wird durch die Geschäftsführer Gábor Pósfai oder François Catteau (jeweils zur selbständigen Vertretung berechtigt) vertreten. 

(2) Die Decathlon Austria GmbH ist telefonisch unter +43 1 412 0125 sowie elektronisch unter der E-Mail Adresse [email protected] erreichbar.

(3) Der Unternehmensgegenstand ist Einzelhandel (Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Sportartikeln). Für die Tätigkeit der Serviceanbieterin gelten die gewerberechtlichen Vorschriften Gewerbeordnung, www.ris.bka.gv.at.

§2. Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten zwischen dem Unternehmen DECATHLON, als Vermieterin einerseits und dem Kunden als Mieter andererseits, der in eigenem Namen und in eigener Vertretung handelt und erklärt, dass er die Volljährigkeit (18 Jahre) erreicht hat und uneingeschränkt geschäftsfähig ist. Gegenstand dieser Bedingungen ist die Vermietung aller Arten von Sportgeräten, die zum Zwecke der Sportausübung verwendet werden können, im Eigentum der Vermieterin stehen und von dieser zur Vermietung bereitgestellt werden.

(2) Die Parteien vereinbaren, dass ihre Beziehungen ausschließlich durch die vorliegenden Bedingungen geregelt werden, die auf der Website www.decathlon.at/content/189-rent-decathlon abrufbar sind und in jedem Fall vom Kunden vor Vertragsabschluss akzeptiert werden müssen.

(3) Der Kunde kann diese Bedingungen vor Vertragsabschluss und auf jeden Fall während des Bestellvorgangs lesen, speichern und ausdrucken. 

§3. Beschreibung der Dienstleistung und Vertragsabschluss

(1) Die von DECATHLON angebotene Dienstleistung ist ein Mietservice, der im Sinne der Nachhaltigkeit den Kunden ermöglicht, für eine bestimmte Dauer Sportartikel zu mieten. Dieser Service wird aktuell nur vor Ort in unseren Filialen und exklusiv für unsere Sportlerpasskunden (Besitzer von unseren Kundenkarten) angeboten. 

(2) Der Bestellvorgang für den Mietservice kann aktuell nur vor Ort in unseren Filialen eingeleitet werden, wird aber zum Teil elektronisch, auf dem Endgerät des Kunden durchgeführt.

(3) Um unseren Mietservice nutzen zu können, ist die Einhaltung der nachfolgenden Schritte durch den Kunden notwendig:

1. Besuch einer unserer DECATHLON-Filialen in Österreich.

2. Aufsuchen der Information in der jeweiligen DECATHLON-Filiale. 

3. An der Information wendet sich der Kunde an einen  DECATHLON-Mitarbeiter, welcher diesen bei dem gesamten Prozess der Vermietung (Auswahl des Mietgegenstands, Abwicklung des Vertragsabschlusses und Aushändigung des Mietgegenstands) unterstützen wird.

4. Auswahl des gewünschten Mietgegenstandes inklusive Beratung, sofern vom Kunden gewünscht.

5. Angabe der E-Mailadresse, mit welcher sich der Kunde für den Sportlerpass (DECATHLON Kundenkarte) registriert hat und Ergänzung allfällig fehlender Daten (Geburtsdatum, Telefonnummer und Adresse).

6. Der DECATHLON-Mitarbeiter trägt den gewünschten Mietgegenstand, die Mietdauer bzw. allfällige ergänzende Daten aufgrund der Angaben und im Auftrag des Kunden  im elektronischen Mietservicetool (“ZIQY”) ein. Nach Eintragung der Daten im elektronischen Mietservicetool (“ZIQY”) erhält der Kunde vor Ort Einblick in die Zusammenfassung seiner durchzuführenden Bestellung (persönliche Informationen, Beginn des Mietvertrags, Preis, Produkt) und kann bei Bedarf Korrekturen durch den zuständigen DECATHLON-Mitarbeiter vornehmen lassen. Anschließend werden dem Kunden auf die von ihm angegebene E-Mail-Adresse die gegenständlichen Bedingungen, die Datenschutzbestimmungen (jeweils in downloadbarer Form) sowie der Zahlungslink zugeschickt. 

7. Die weiteren Schritte erfolgen ausschließlich am Endgerät (Smartphone, Tablet, Laptop usw.) des Kunden. 

8. Nach Bestätigung der gegenständlichen Mietbedingungen und Datenschutzbestimmungen mittels Abhacken der diesbezüglichen Checkboxen wird der Kunde auf die Zahlungswebsite unseres Zahlungsdienstleisters durch Drücken des Buttons “Zahlungspflichtig bestellen” weitergeleitet.

9. Mit Anklicken des Buttons “Zahlungspflichtig bestellen” gibt der Kunde ein verbindliches Angebot an DECATHLON zum Abschluss eines Mietvertrages ab und bestätigt, dass er gemäß Ziffer 6 zuvor in die Zusammenfassung der Bestellung einsehen und bei Bedarf Korrekturen durch einen DECATHLON Mitarbeiter vornehmen lassen konnte.

10. Nach Eingabe der Zahlungsdaten und Durchführung der Zahlung der ersten Monatsrate erhält der Kunde eine Bestätigungsmail, in welcher der Eingang der Bestellung bestätigt wird und die allgemeinen Informationen (Produkt, Rechnungsnummer, Beginn des Mietvertrags, Reservierungsnummer, Zahlungsdetails) angeführt und zusammengefasst werden. Dies ist noch keine Annahme der Bestellung, sondern lediglich die Information, dass deine Bestellung eingegangen ist und bearbeitet wird. Dein Vertrag mit DECATHLON kommt dadurch zustande, dass wir das Angebot stillschweigend durch Übergabe des Sportgerätes an dich annehmen. Mit Abgabe des Angebots stimmt der Kunde zu einer elektronischen Rechnungsübermittlung sowie Übergabebestätigung zu.

11. Nach erfolgtem Zahlungseingang erhält der Kunde eine weitere E-Mail, in welcher die Zahlung durch DECATHLON akzeptiert wird und eine Rechnung (in downloadbarer Form) für den Kunden bereitgestellt wird.

12. Der Mietgegenstand wird dem Kunden vor Ort in der DECATHLON-Filiale - nach erfolgter gemeinsamen Überprüfung durch den Kunden und DECATHLON-  übergeben. 

13. Abschließend wird dem Kunden ein Link zur Bestätigung der Übernahme mittels E-Mail zugeschickt. Die Bestätigung der Übernahme erfolgt durch den Kunden durch Unterzeichnung eines digitalen Unterschriftsfeldes auf seinem Endgerät. Die unterschriebene Bestätigung erhält der Kunde (in downloadbarer Form) mittels E-Mail zugeschickt.

14. Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch. Die Übergabebestätigung sowie die Rechnung werden bei DECATHLON gespeichert und dem Kunden elektronisch (siehe (3) Ziffer 10.) zugeschickt.

§4. Zahlung - Akzeptierte Zahlungsmethoden

(1) Im Zusammenhang mit dem von DECATHLON angebotenen Mietservice werden ausschließlich Visa- und Mastercard-Kreditkarten sowie die Zahlung mittels PayPal akzeptiert. Der Kunde erklärt  Inhaber der Bankkarte und/oder berechtigt zu sein, diese für die Zwecke der durchzuführenden Bestellung zu verwenden. Andere Zahlungsmittel als die oben angeführten werden nicht akzeptiert und können nicht zur Verwendung des von DECATHLON angebotenen Mietservice verwendet werden. 

(2) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das jeweilige Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung eine entsprechende Deckung aufweist. Sollte eine Abbuchung fälliger Beträge durch DECATHLON, aus Gründen, die durch den Kunden verursacht wurden, nicht möglich sein, so sind allfällige hierdurch entstehende Kosten vom Kunden zu tragen.

§5. Zustand und Verwendung 

(1) DECATHLON vermietet dem Kunden die vertragsgegenständlichen Sportgeräte, die sich - wie vom Kunden nach Prüfung anerkannt - je nach Sportgerät entweder im neuen Zustand oder, wenn das Sportgerät gebraucht ist, in einwandfreiem Zustand befinden. Sollte der Kunde bei Prüfung des ausgewählten Mietgegenstandes Mängel feststellen, so sind diese unverzüglich dem DECATHLON-Mitarbeiter mitzuteilen, welcher diese in einem zu erstellenden oder bereits bestehenden Protokoll für den jeweiligen Mietgegenstand vermerken wird.

(2) Die gemieteten Sportgeräte sind ausschließlich für den Sport- und Freizeitgebrauch des Kunden und nur für die private Verwendung bestimmt. Eine Verwendung des Sportgeräts für berufliche Zwecke ist ausdrücklich untersagt. Gemietete Sportgeräte dürfen nur vom Kunden, oder von Minderjährigen, für die der Kunde die Aufsichtspflicht hat, benutzt werden, im letzteren Fall nur und soweit der Mietgegenstand für Kinder bestimmt ist. Des Weiteren verpflichtet sich der Kunde, das gemietete Sportgerät pfleglich, schonend und entsprechend der jeweiligen beigelegten Betriebsanleitung zu behandeln.  

(3) Folglich ist eine teilweise oder vollständige Weitervermietung des Mietgegenstandes sowohl zu privaten als auch zu kommerziellen Zwecken strengstens untersagt.

§6. Merkmale des Mietgegenstands  und der Übergabe

(1) Der Kunde kann das Sportgerät, das er mieten möchte, frei wählen und bestätigt, dass er vor der Miete über die technischen Spezifikationen des jeweiligen Sportgeräts informiert wurde. 

(2) Der Kunde erklärt, dass der Mietgegenstand für seine Größe, sein Gewicht und sein sportliches Niveau oder für Minderjährige, für die der Kunde die Aufsichtspflicht hat und das Sportgerät mietet, geeignet ist. 

(3) DECATHLON haftet daher nicht für die mangelnde Eignung des Mietgegenstands für die Bedürfnisse des Kunden, sowie die von Minderjährigen, für die der Kunde die Aufsichtspflicht hat und das Sportgerät mietet. DECATHLON ist daher von jeglicher Haftung für sämtliche Schäden, die sich aus der Ungeeignetheit des gemieteten Sportgeräts ergeben könnten und welche auf dies zurückzuführen sind, befreit.

(4) Der Mietgegenstand ist nicht versichert. Dem Kunden steht es frei, zu diesem Zweck eine Versicherung abzuschließen, sowohl zur Deckung seiner eigenen Haftpflicht bzw. für den Fall von Verlust, Diebstahl oder Beschädigung als auch zur Deckung möglicher Körperunfälle, die sich aus dem Sport und der Nutzung des jeweiligen Sportgeräts ergeben können. DECATHLON empfiehlt einen solchen Abschluss einer Versicherung, da die Ausübung von Sport immer ein gewisses Risiko darstellt.

(5) Allfällige Schadenfälle mit dem Mietgegenstand sowie dessen Diebstahl oder Verlust sind DECATHLON unverzüglich, jedoch binnen 48 Stunden zu melden.

§7. Eigentum

(1) Das gemietete Sportgerät wird dem Kunden lediglich für die Dauer des Mietvertrages  zur Nutzung überlassen. Während der Dauer des Vertragsverhältnisses bleibt das Sportgerät im alleinigen Eigentum von DECATHLON. 

(2) DECATHLON behält sich weiters auch alle Rechte am geistigen Eigentum an seinen Sportgeräten vor. Der Mietservice impliziert in keiner Weise die Gewährung eines Rechts an der Marke oder diesen Rechten.

§8. Verfügbarkeit und Preise

(1) Die auf der Website angeführten Modelle der zu mietenden Sportgeräte dienen lediglich zur Veranschaulichung des Sortiments und stellen keine Garantie für die Verfügbarkeit dieser in den jeweiligen Filialen dar. 

(2) Um die Verfügbarkeit des gewünschten Sportgeräts feststellen zu können, muss der Kunde die Wunschfiliale aufsuchen  und die Verfügbarkeit durch DECATHLON  vor Ort prüfen und bestätigen lassen. Telefonische Auskünfte über die Verfügbarkeit sind stets unverbindlich.

(3)  Die auf der Webseite ausgeschriebenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile.  Allfällige Preisänderungen sind vorbehalten.

§9.  Wartung und Serviceintervalle

(1) Die Kosten für Wartungs- und Serviceintervalle, welche seitens des Herstellers für das jeweilige Sportgerät vorgegeben werden, sind für den Kunden kostenlos und werden auf Kosten von DECATHLON durchgeführt. Ob das jeweils gemietete Sportgerät einem solchen Intervall unterliegt, wird dem Kunden bei Abschluss des Mietvertrags durch DECATHLON  mitgeteilt.

 

(2) Es ist dem Kunden nicht erlaubt, Serviceleistungen und Wartungsarbeiten von Dritten durchführen zu lassen. Der Kunde verpflichtet sich, diese Leistungen ausschließlich von DECATHLON durchführen zu lassen.

(3) Die Kosten für Wartungs- oder Servicearbeiten, welche von den Intervallen des Herstellers abweichen und auf Kundenwunsch durchgeführt wurden oder durchgeführt werden mussten, und auf die Nutzung des Kunden zurückzuführen sind, hat der Kunde selbst zu tragen. 

(4) Der Kunde ist verpflichtet, neben der Instandhaltung und Wartungsmaßnahmen, welche diesem aufgrund der Betriebsanleitung aufgetragen werden, keine Änderungen oder Servicearbeiten an dem Sportgerät vorzunehmen. DECATHLON übernimmt für Schäden, welche auf durch den Kunden durchgeführte Änderungen oder nicht wahrgenommener Service und Wartungsintervalle zurückzuführen sind, keine Haftung. 

§ 10.  Rückgabe des Sportgeräts 

(1) Bei Beendigung des Mietvertrags ist der Kunde verpflichtet, DECATHLON das Sportgerät, das Gegenstand dieses Vertrages ist, an dem Ort zurückzugeben, an dem es gemietet wurde, und zwar in demselben Zustand, in dem es sich bei der Übergabe befand, mit Ausnahme von gewöhnlichen Abnutzungen, die sich aus dem normalen Gebrauch ergeben. Im Zuge des Rückgabeprozesses wird das in § 5. erstellte Protokoll - soweit vorhanden -  herangezogen und Schäden, welche nicht auf normale Abnutzungen und nicht bereits bei Übergabe vorlagen und in diesem vermerkt wurden, durch den DECATHLON-Mitarbeiter, der die Rückgabe abwickelt ergänzt. Eine solche Kontrolle wird in der Anwesenheit des Kunden durchgeführt. 

(2) Der Kunde ist für die Aufbewahrung des Mietgegenstands vom Zeitpunkt der Übernahme bis zu ihrer Rückgabe an DECATHLON verantwortlich.

(3) Falls der Kunde das gemietete Sportgerät nicht innerhalb von 3 Werktagen ab Vertragsende zurückgibt, verlängert sich der Mietvertrag automatisch um einen Monat. 

(4) Gibt der Kunde das gemietete Sportgerät nicht oder nur teilweise zurück oder gibt er es kaputt oder teilweise beschädigt zurück, muss der Kunde eine Entschädigung in Höhe des Verkaufspreises des betroffenen Sportgeräts zahlen. 

(5) Im Falle eines Diebstahls oder Raubes muss der Kunde dies bei den zuständigen Behörden anzeigen und DECATHLON unverzüglich schriftlich hierüber informieren bzw. das die Kopie der Anzeigebestätigung übermitteln.

§ 11. Haftung

(1) Der Kunde haftet persönlich für Beschädigungen, Diebstahl oder den Verlust des Mietgegenstands, gleich aus welchem Grund und / oder welcher Ursache, und verpflichtet sich daher, DECATHLON den Betrag zu zahlen, der dem Verkaufspreis für diese Sportgeräte entspricht.

(2) Der Kunde haftet darüber hinaus für Schäden, die er Dritten und/oder sich selbst durch unsachgemäßen Gebrauch oder Nichteinhaltung der einschlägigen Vorschriften zufügt.

(3) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der schuldhaften Verletzung von Kardinalpflichten (wesentliche Vertragspflichten, die die Erreichung des Vertragszwecks erst ermöglichen und auf die der Vertragspartner vertrauen darf) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von DECATHLON, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten haftet DECATHLON nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und begrenzt auf den Wert der bestellten Waren, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die in diesem Abschnitt genannten Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DECATHLON, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 12.  Laufzeit und Beendigung

(1) Die Laufzeit des Mietvertrages beträgt mindestens 3 Monate und beginnt mit Übergabe des Mietgegenstandes an den Kunden. Der Mietvertrag verlängert sich automatisch um jeweils einen Monat, sofern der Kunde den Mietgegenstand nicht innerhalb von 3 Tagen ab Vertragsende in der Filiale der Anmietung retourniert. Bei vorzeitiger Rückgabe werden jedenfalls die ersten drei Monatsraten, nach automatischer Verlängerung, immer der begonnene Monat abgebucht. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Kündigung des Vertrages ausschließlich durch Rückgabe des Mietgegenstandes erfolgen kann. 

Beispiel: 

a) Der Mietvertrag beginnt am 01.05. = Mindestdauer 3 Monate, Vertragsende ist daher der 31.07. - wenn der Kunde das Sportgerät bis 03.08. retourniert, erfolgt keine Verlängerung des Vertrages. Bei Rückgabe am 04.08. erfolgt die automatische Verlängerung um einen Monat und es wird die Rate für August auch verrechnet.

b) Beispiel wie oben, der Kunde retourniert jedoch bereits am 20.06. das Sportgerät - in diesem Fall gelten die 3 Monate Mindestdauer, weshalb noch die Raten Juni und Juli auch abgebucht werden.

(2) Das Recht einer fristlosen außerordentlichen Kündigung aus wichtigen Gründen bleibt unberührt. Ein Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt insbesondere vor wenn:

1. der Kunde sich mit einer monatlichen Rate in Verzug befindet und diese nach einmaliger erfolgloser Mahnung durch DECATHLON nicht begleicht;

2. der Kunde bei Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht hat oder verschwiegen hat;

3. der Kunde den Mietgegenstand an Dritte vermietet oder zur Benützung überlässt, sofern diese keine Minderjährigen sind, für welche der Kunde die Aufsichtspflicht hat;

4. der Kunde den Mietgegenstand nicht rein zur privaten Nutzung verwendet;

5. der Kunde die vorgegebenen Service-Intervalle bzw notwendigen Reparaturen nicht einhält/ durchführen lässt oder die Wartungsarbeiten entsprechend der Bedienungsanleitung nicht durchführt, wodurch die Sicherheit des Mietgegenstands beeinträchtigt wird;

6. Änderungen an dem Mietgegenstand vorgenommen und das Eigentumsrecht von DECATHLON verletzt hat;

7. der Kunde einer Änderung der AMB innerhalb der Frist von 4 Wochen widerspricht.

(3) Mit Geltendmachung der außerordentlichen Kündigung durch DECATHLON ist der Kunde verpflichtet, den Mietgegenstand samt Zubehör auf eigene Kosten und Gefahr innerhalb von 3 Tagen in der DECATHLON Filiale in welcher der Mietgegenstand angemietet wurde, unter Einhaltung des in § 10. beschriebenen Rückgabeprozesses, zurückzustellen. 

§13. Schutz der personenbezogenen Daten

(1) In Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten wird der Kunde darüber informiert, dass wir im Zuge des Mietservices personenbezogene Daten verarbeiten.

(2) Sämtliche Informationen in Bezug auf diese Datenverarbeitung sind in unserer gesonderten Datenschutzerklärung, abrufbar unter www.decathlon.at/content/63-datenschutz ausgeführt.

§14. Änderung der Allgemeinen Mietbedingungen (AMB)

(1) DECATHLON behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Mietbedingungen zu ändern. Für die nachträgliche Änderung der AMB im Rahmen eines bestehenden Vertragsverhältnisses gilt, dass DECATHLON den Kunden rechtzeitig über die geplante Änderung informieren wird. Wenn der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen der Änderung widerspricht, gilt dies als Zustimmung zu den geänderten AMB. DECATHLON wird bei der Mitteilung der geplanten Änderungen auf diese Folge des Schweigens für den Kunden besonders hinweisen. Falls der Kunde der Änderung der AMB widerspricht, ist DECATHLON zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

§15. Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Mietbedingungen unwirksam sein, so bleiben die sonstigen Bestimmungen im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

(2) Der zwischen DECATHLON und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag unterliegt der Anwendung von  österreichischem materiellen  Recht, unter Ausschluss der nationalen Verweisungsnormen.

(3) Als Gerichtsstand wird das für den Sitz von DECATHLON sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart. Für Geschäftsbeziehungen mit Verbrauchern aus einem Mitgliedstaat der EU hat der Verbraucher die Wahl zwischen dem Gericht seines gewöhnlichen Aufenthaltsortes und dem Gerichtsstand am Sitz von DECATHLON.

(4) Aufgrund der nicht ausschließlichen Anwendung von Fernkommunikationsmittel im Zusammenhang mit dem Zustandekommen des Vertrags zwischen DECATHLON und dem Kunden findet das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) und in weiterer Folge das Rücktrittsrecht gem §14 FAGG, welches sich aus diesem für den Kunden ergeben würde, keine Anwendung. 

(5) Im Sinne der Verordnung EU 524/2013 haben Verbraucher die Möglichkeit, sich an die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Union (ec.europa.eu/consumers/odr) zu wenden. DECATHLON verpflichtet sich, in Streitfällen am Schlichtungsverfahren der Internet Ombudsstelle teilzunehmen: www.ombudsstelle.at. Nähere Informationen zu den Verfahrensarten unter www.ombudsstelle.at.

Stand: 21.02.2023

ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN für den Mietservice “rent by Decathlon”

Die vorliegenden allgemeinen Mietbedingungen (im Folgenden "die Bedingungen" oder “AMB” bezeichnet) legen die Bedingungen fest, unter denen Kunden (im Folgenden “Kunde” oder “Mieter”) den von der Decathlon Austria GmbH (im Folgenden  "DECATHLON"), angebotenen Mietservice bezüglich Produkten (nachfolgend “Mietgegenstand” oder “Sportgerät”) in Anspruch nehmen können. Mit der Inanspruchnahme des Mietservices bestätigt der Kunde, dass er die in diesem Dokument festgelegten Bedingungen für den Service gelesen hat und diese vorbehaltlos akzeptiert. Diese allgemeinen Mietbedingungen schließen sonstige allgemeine oder besondere Bedingungen, die nicht ausdrücklich von DECATHLON genehmigt wurden, aus.

Sämtliche personenbezogenen Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

§1. Daten zur Serviceanbieterin

(1) Die Decathlon Austria GmbH ist ein Unternehmen mit Sitz in 2334 Vösendorf, Hans Dujsik-Allee 1-3, Österreich, UID-Nr. ATU 72428615, FN 471951x, eingetragen im Handelsregister des Landesgerichtes Wiener Neustadt als Firmenbuchgericht,  und wird durch die Geschäftsführer Gábor Pósfai oder François Catteau (jeweils zur selbständigen Vertretung berechtigt) vertreten. 

(2) Die Decathlon Austria GmbH ist telefonisch unter +43 1 412 0125 sowie elektronisch unter der E-Mail Adresse [email protected] erreichbar.

(3) Der Unternehmensgegenstand ist Einzelhandel (Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Sportartikeln). Für die Tätigkeit der Serviceanbieterin gelten die gewerberechtlichen Vorschriften Gewerbeordnung, www.ris.bka.gv.at.

§2. Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten zwischen dem Unternehmen DECATHLON, als Vermieterin einerseits und dem Kunden als Mieter andererseits, der in eigenem Namen und in eigener Vertretung handelt und erklärt, dass er die Volljährigkeit (18 Jahre) erreicht hat und uneingeschränkt geschäftsfähig ist. Gegenstand dieser Bedingungen ist die Vermietung aller Arten von Sportgeräten, die zum Zwecke der Sportausübung verwendet werden können, im Eigentum der Vermieterin stehen und von dieser zur Vermietung bereitgestellt werden.

(2) Die Parteien vereinbaren, dass ihre Beziehungen ausschließlich durch die vorliegenden Bedingungen geregelt werden, die auf der Website www.decathlon.at/content/189-rent-decathlon abrufbar sind und in jedem Fall vom Kunden vor Vertragsabschluss akzeptiert werden müssen.

(3) Der Kunde kann diese Bedingungen vor Vertragsabschluss und auf jeden Fall während des Bestellvorgangs lesen, speichern und ausdrucken. 

§3. Beschreibung der Dienstleistung und Vertragsabschluss

(1) Die von DECATHLON angebotene Dienstleistung ist ein Mietservice, der im Sinne der Nachhaltigkeit den Kunden ermöglicht, für eine bestimmte Dauer Sportartikel zu mieten. Dieser Service wird aktuell nur vor Ort in unseren Filialen und exklusiv für unsere Sportlerpasskunden (Besitzer von unseren Kundenkarten) angeboten. 

(2) Der Bestellvorgang für den Mietservice kann aktuell nur vor Ort in unseren Filialen eingeleitet werden, wird aber zum Teil elektronisch, auf dem Endgerät des Kunden durchgeführt.

(3) Um unseren Mietservice nutzen zu können, ist die Einhaltung der nachfolgenden Schritte durch den Kunden notwendig:

1. Besuch einer unserer DECATHLON-Filialen in Österreich.

2. Aufsuchen der Information in der jeweiligen DECATHLON-Filiale. 

3. An der Information wendet sich der Kunde an einen  DECATHLON-Mitarbeiter, welcher diesen bei dem gesamten Prozess der Vermietung (Auswahl des Mietgegenstands, Abwicklung des Vertragsabschlusses und Aushändigung des Mietgegenstands) unterstützen wird.

4. Auswahl des gewünschten Mietgegenstandes inklusive Beratung, sofern vom Kunden gewünscht.

5. Angabe der E-Mailadresse, mit welcher sich der Kunde für den Sportlerpass (DECATHLON Kundenkarte) registriert hat und Ergänzung allfällig fehlender Daten (Geburtsdatum, Telefonnummer und Adresse).

6. Der DECATHLON-Mitarbeiter trägt den gewünschten Mietgegenstand, die Mietdauer bzw. allfällige ergänzende Daten aufgrund der Angaben und im Auftrag des Kunden  im elektronischen Mietservicetool (“ZIQY”) ein. Nach Eintragung der Daten im elektronischen Mietservicetool (“ZIQY”) erhält der Kunde vor Ort Einblick in die Zusammenfassung seiner durchzuführenden Bestellung (persönliche Informationen, Beginn des Mietvertrags, Preis, Produkt) und kann bei Bedarf Korrekturen durch den zuständigen DECATHLON-Mitarbeiter vornehmen lassen. Anschließend werden dem Kunden auf die von ihm angegebene E-Mail-Adresse die gegenständlichen Bedingungen, die Datenschutzbestimmungen (jeweils in downloadbarer Form) sowie der Zahlungslink zugeschickt. 

7. Die weiteren Schritte erfolgen ausschließlich am Endgerät (Smartphone, Tablet, Laptop usw.) des Kunden. 

8. Nach Bestätigung der gegenständlichen Mietbedingungen und Datenschutzbestimmungen mittels Abhacken der diesbezüglichen Checkboxen wird der Kunde auf die Zahlungswebsite unseres Zahlungsdienstleisters durch Drücken des Buttons “Zahlungspflichtig bestellen” weitergeleitet.

9. Mit Anklicken des Buttons “Zahlungspflichtig bestellen” gibt der Kunde ein verbindliches Angebot an DECATHLON zum Abschluss eines Mietvertrages ab und bestätigt, dass er gemäß Ziffer 6 zuvor in die Zusammenfassung der Bestellung einsehen und bei Bedarf Korrekturen durch einen DECATHLON Mitarbeiter vornehmen lassen konnte.

10. Nach Eingabe der Zahlungsdaten und Durchführung der Zahlung der ersten Monatsrate erhält der Kunde eine Bestätigungsmail, in welcher der Eingang der Bestellung bestätigt wird und die allgemeinen Informationen (Produkt, Rechnungsnummer, Beginn des Mietvertrags, Reservierungsnummer, Zahlungsdetails) angeführt und zusammengefasst werden. Dies ist noch keine Annahme der Bestellung, sondern lediglich die Information, dass deine Bestellung eingegangen ist und bearbeitet wird. Dein Vertrag mit DECATHLON kommt dadurch zustande, dass wir das Angebot stillschweigend durch Übergabe des Sportgerätes an dich annehmen. Mit Abgabe des Angebots stimmt der Kunde zu einer elektronischen Rechnungsübermittlung sowie Übergabebestätigung zu.

11. Nach erfolgtem Zahlungseingang erhält der Kunde eine weitere E-Mail, in welcher die Zahlung durch DECATHLON akzeptiert wird und eine Rechnung (in downloadbarer Form) für den Kunden bereitgestellt wird.

12. Der Mietgegenstand wird dem Kunden vor Ort in der DECATHLON-Filiale - nach erfolgter gemeinsamen Überprüfung durch den Kunden und DECATHLON-  übergeben. 

13. Abschließend wird dem Kunden ein Link zur Bestätigung der Übernahme mittels E-Mail zugeschickt. Die Bestätigung der Übernahme erfolgt durch den Kunden durch Unterzeichnung eines digitalen Unterschriftsfeldes auf seinem Endgerät. Die unterschriebene Bestätigung erhält der Kunde (in downloadbarer Form) mittels E-Mail zugeschickt.

14. Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch. Die Übergabebestätigung sowie die Rechnung werden bei DECATHLON gespeichert und dem Kunden elektronisch (siehe (3) Ziffer 10.) zugeschickt.

§4. Zahlung - Akzeptierte Zahlungsmethoden

(1) Im Zusammenhang mit dem von DECATHLON angebotenen Mietservice werden ausschließlich Visa- und Mastercard-Kreditkarten sowie die Zahlung mittels PayPal akzeptiert. Der Kunde erklärt  Inhaber der Bankkarte und/oder berechtigt zu sein, diese für die Zwecke der durchzuführenden Bestellung zu verwenden. Andere Zahlungsmittel als die oben angeführten werden nicht akzeptiert und können nicht zur Verwendung des von DECATHLON angebotenen Mietservice verwendet werden. 

(2) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das jeweilige Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung eine entsprechende Deckung aufweist. Sollte eine Abbuchung fälliger Beträge durch DECATHLON, aus Gründen, die durch den Kunden verursacht wurden, nicht möglich sein, so sind allfällige hierdurch entstehende Kosten vom Kunden zu tragen.

§5. Zustand und Verwendung 

(1) DECATHLON vermietet dem Kunden die vertragsgegenständlichen Sportgeräte, die sich - wie vom Kunden nach Prüfung anerkannt - je nach Sportgerät entweder im neuen Zustand oder, wenn das Sportgerät gebraucht ist, in einwandfreiem Zustand befinden. Sollte der Kunde bei Prüfung des ausgewählten Mietgegenstandes Mängel feststellen, so sind diese unverzüglich dem DECATHLON-Mitarbeiter mitzuteilen, welcher diese in einem zu erstellenden oder bereits bestehenden Protokoll für den jeweiligen Mietgegenstand vermerken wird.

(2) Die gemieteten Sportgeräte sind ausschließlich für den Sport- und Freizeitgebrauch des Kunden und nur für die private Verwendung bestimmt. Eine Verwendung des Sportgeräts für berufliche Zwecke ist ausdrücklich untersagt. Gemietete Sportgeräte dürfen nur vom Kunden, oder von Minderjährigen, für die der Kunde die Aufsichtspflicht hat, benutzt werden, im letzteren Fall nur und soweit der Mietgegenstand für Kinder bestimmt ist. Des Weiteren verpflichtet sich der Kunde, das gemietete Sportgerät pfleglich, schonend und entsprechend der jeweiligen beigelegten Betriebsanleitung zu behandeln.  

(3) Folglich ist eine teilweise oder vollständige Weitervermietung des Mietgegenstandes sowohl zu privaten als auch zu kommerziellen Zwecken strengstens untersagt.

§6. Merkmale des Mietgegenstands  und der Übergabe

(1) Der Kunde kann das Sportgerät, das er mieten möchte, frei wählen und bestätigt, dass er vor der Miete über die technischen Spezifikationen des jeweiligen Sportgeräts informiert wurde. 

(2) Der Kunde erklärt, dass der Mietgegenstand für seine Größe, sein Gewicht und sein sportliches Niveau oder für Minderjährige, für die der Kunde die Aufsichtspflicht hat und das Sportgerät mietet, geeignet ist. 

(3) DECATHLON haftet daher nicht für die mangelnde Eignung des Mietgegenstands für die Bedürfnisse des Kunden, sowie die von Minderjährigen, für die der Kunde die Aufsichtspflicht hat und das Sportgerät mietet. DECATHLON ist daher von jeglicher Haftung für sämtliche Schäden, die sich aus der Ungeeignetheit des gemieteten Sportgeräts ergeben könnten und welche auf dies zurückzuführen sind, befreit.

(4) Der Mietgegenstand ist nicht versichert. Dem Kunden steht es frei, zu diesem Zweck eine Versicherung abzuschließen, sowohl zur Deckung seiner eigenen Haftpflicht bzw. für den Fall von Verlust, Diebstahl oder Beschädigung als auch zur Deckung möglicher Körperunfälle, die sich aus dem Sport und der Nutzung des jeweiligen Sportgeräts ergeben können. DECATHLON empfiehlt einen solchen Abschluss einer Versicherung, da die Ausübung von Sport immer ein gewisses Risiko darstellt.

(5) Allfällige Schadenfälle mit dem Mietgegenstand sowie dessen Diebstahl oder Verlust sind DECATHLON unverzüglich, jedoch binnen 48 Stunden zu melden.

§7. Eigentum

(1) Das gemietete Sportgerät wird dem Kunden lediglich für die Dauer des Mietvertrages  zur Nutzung überlassen. Während der Dauer des Vertragsverhältnisses bleibt das Sportgerät im alleinigen Eigentum von DECATHLON. 

(2) DECATHLON behält sich weiters auch alle Rechte am geistigen Eigentum an seinen Sportgeräten vor. Der Mietservice impliziert in keiner Weise die Gewährung eines Rechts an der Marke oder diesen Rechten.

§8. Verfügbarkeit und Preise

(1) Die auf der Website angeführten Modelle der zu mietenden Sportgeräte dienen lediglich zur Veranschaulichung des Sortiments und stellen keine Garantie für die Verfügbarkeit dieser in den jeweiligen Filialen dar. 

(2) Um die Verfügbarkeit des gewünschten Sportgeräts feststellen zu können, muss der Kunde die Wunschfiliale aufsuchen  und die Verfügbarkeit durch DECATHLON  vor Ort prüfen und bestätigen lassen. Telefonische Auskünfte über die Verfügbarkeit sind stets unverbindlich.

(3)  Die auf der Webseite ausgeschriebenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile.  Allfällige Preisänderungen sind vorbehalten.

§9.  Wartung und Serviceintervalle

(1) Die Kosten für Wartungs- und Serviceintervalle, welche seitens des Herstellers für das jeweilige Sportgerät vorgegeben werden, sind für den Kunden kostenlos und werden auf Kosten von DECATHLON durchgeführt. Ob das jeweils gemietete Sportgerät einem solchen Intervall unterliegt, wird dem Kunden bei Abschluss des Mietvertrags durch DECATHLON  mitgeteilt.

 

(2) Es ist dem Kunden nicht erlaubt, Serviceleistungen und Wartungsarbeiten von Dritten durchführen zu lassen. Der Kunde verpflichtet sich, diese Leistungen ausschließlich von DECATHLON durchführen zu lassen.

(3) Die Kosten für Wartungs- oder Servicearbeiten, welche von den Intervallen des Herstellers abweichen und auf Kundenwunsch durchgeführt wurden oder durchgeführt werden mussten, und auf die Nutzung des Kunden zurückzuführen sind, hat der Kunde selbst zu tragen. 

(4) Der Kunde ist verpflichtet, neben der Instandhaltung und Wartungsmaßnahmen, welche diesem aufgrund der Betriebsanleitung aufgetragen werden, keine Änderungen oder Servicearbeiten an dem Sportgerät vorzunehmen. DECATHLON übernimmt für Schäden, welche auf durch den Kunden durchgeführte Änderungen oder nicht wahrgenommener Service und Wartungsintervalle zurückzuführen sind, keine Haftung. 

§ 10.  Rückgabe des Sportgeräts 

(1) Bei Beendigung des Mietvertrags ist der Kunde verpflichtet, DECATHLON das Sportgerät, das Gegenstand dieses Vertrages ist, an dem Ort zurückzugeben, an dem es gemietet wurde, und zwar in demselben Zustand, in dem es sich bei der Übergabe befand, mit Ausnahme von gewöhnlichen Abnutzungen, die sich aus dem normalen Gebrauch ergeben. Im Zuge des Rückgabeprozesses wird das in § 5. erstellte Protokoll - soweit vorhanden -  herangezogen und Schäden, welche nicht auf normale Abnutzungen und nicht bereits bei Übergabe vorlagen und in diesem vermerkt wurden, durch den DECATHLON-Mitarbeiter, der die Rückgabe abwickelt ergänzt. Eine solche Kontrolle wird in der Anwesenheit des Kunden durchgeführt. 

(2) Der Kunde ist für die Aufbewahrung des Mietgegenstands vom Zeitpunkt der Übernahme bis zu ihrer Rückgabe an DECATHLON verantwortlich.

(3) Falls der Kunde das gemietete Sportgerät nicht innerhalb von 3 Werktagen ab Vertragsende zurückgibt, verlängert sich der Mietvertrag automatisch um einen Monat. 

(4) Gibt der Kunde das gemietete Sportgerät nicht oder nur teilweise zurück oder gibt er es kaputt oder teilweise beschädigt zurück, muss der Kunde eine Entschädigung in Höhe des Verkaufspreises des betroffenen Sportgeräts zahlen. 

(5) Im Falle eines Diebstahls oder Raubes muss der Kunde dies bei den zuständigen Behörden anzeigen und DECATHLON unverzüglich schriftlich hierüber informieren bzw. das die Kopie der Anzeigebestätigung übermitteln.

§ 11. Haftung

(1) Der Kunde haftet persönlich für Beschädigungen, Diebstahl oder den Verlust des Mietgegenstands, gleich aus welchem Grund und / oder welcher Ursache, und verpflichtet sich daher, DECATHLON den Betrag zu zahlen, der dem Verkaufspreis für diese Sportgeräte entspricht.

(2) Der Kunde haftet darüber hinaus für Schäden, die er Dritten und/oder sich selbst durch unsachgemäßen Gebrauch oder Nichteinhaltung der einschlägigen Vorschriften zufügt.

(3) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der schuldhaften Verletzung von Kardinalpflichten (wesentliche Vertragspflichten, die die Erreichung des Vertragszwecks erst ermöglichen und auf die der Vertragspartner vertrauen darf) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von DECATHLON, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten haftet DECATHLON nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und begrenzt auf den Wert der bestellten Waren, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die in diesem Abschnitt genannten Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DECATHLON, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 12.  Laufzeit und Beendigung

(1) Die Laufzeit des Mietvertrages beträgt mindestens 3 Monate und beginnt mit Übergabe des Mietgegenstandes an den Kunden. Der Mietvertrag verlängert sich automatisch um jeweils einen Monat, sofern der Kunde den Mietgegenstand nicht innerhalb von 3 Tagen ab Vertragsende in der Filiale der Anmietung retourniert. Bei vorzeitiger Rückgabe werden jedenfalls die ersten drei Monatsraten, nach automatischer Verlängerung, immer der begonnene Monat abgebucht. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Kündigung des Vertrages ausschließlich durch Rückgabe des Mietgegenstandes erfolgen kann. 

Beispiel: 

a) Der Mietvertrag beginnt am 01.05. = Mindestdauer 3 Monate, Vertragsende ist daher der 31.07. - wenn der Kunde das Sportgerät bis 03.08. retourniert, erfolgt keine Verlängerung des Vertrages. Bei Rückgabe am 04.08. erfolgt die automatische Verlängerung um einen Monat und es wird die Rate für August auch verrechnet.

b) Beispiel wie oben, der Kunde retourniert jedoch bereits am 20.06. das Sportgerät - in diesem Fall gelten die 3 Monate Mindestdauer, weshalb noch die Raten Juni und Juli auch abgebucht werden.

(2) Das Recht einer fristlosen außerordentlichen Kündigung aus wichtigen Gründen bleibt unberührt. Ein Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt insbesondere vor wenn:

1. der Kunde sich mit einer monatlichen Rate in Verzug befindet und diese nach einmaliger erfolgloser Mahnung durch DECATHLON nicht begleicht;

2. der Kunde bei Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht hat oder verschwiegen hat;

3. der Kunde den Mietgegenstand an Dritte vermietet oder zur Benützung überlässt, sofern diese keine Minderjährigen sind, für welche der Kunde die Aufsichtspflicht hat;

4. der Kunde den Mietgegenstand nicht rein zur privaten Nutzung verwendet;

5. der Kunde die vorgegebenen Service-Intervalle bzw notwendigen Reparaturen nicht einhält/ durchführen lässt oder die Wartungsarbeiten entsprechend der Bedienungsanleitung nicht durchführt, wodurch die Sicherheit des Mietgegenstands beeinträchtigt wird;

6. Änderungen an dem Mietgegenstand vorgenommen und das Eigentumsrecht von DECATHLON verletzt hat;

7. der Kunde einer Änderung der AMB innerhalb der Frist von 4 Wochen widerspricht.

(3) Mit Geltendmachung der außerordentlichen Kündigung durch DECATHLON ist der Kunde verpflichtet, den Mietgegenstand samt Zubehör auf eigene Kosten und Gefahr innerhalb von 3 Tagen in der DECATHLON Filiale in welcher der Mietgegenstand angemietet wurde, unter Einhaltung des in § 10. beschriebenen Rückgabeprozesses, zurückzustellen. 

§13. Schutz der personenbezogenen Daten

(1) In Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten wird der Kunde darüber informiert, dass wir im Zuge des Mietservices personenbezogene Daten verarbeiten.

(2) Sämtliche Informationen in Bezug auf diese Datenverarbeitung sind in unserer gesonderten Datenschutzerklärung, abrufbar unter www.decathlon.at/content/63-datenschutz ausgeführt.

§14. Änderung der Allgemeinen Mietbedingungen (AMB)

(1) DECATHLON behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Mietbedingungen zu ändern. Für die nachträgliche Änderung der AMB im Rahmen eines bestehenden Vertragsverhältnisses gilt, dass DECATHLON den Kunden rechtzeitig über die geplante Änderung informieren wird. Wenn der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen der Änderung widerspricht, gilt dies als Zustimmung zu den geänderten AMB. DECATHLON wird bei der Mitteilung der geplanten Änderungen auf diese Folge des Schweigens für den Kunden besonders hinweisen. Falls der Kunde der Änderung der AMB widerspricht, ist DECATHLON zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

§15. Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Mietbedingungen unwirksam sein, so bleiben die sonstigen Bestimmungen im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

(2) Der zwischen DECATHLON und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag unterliegt der Anwendung von  österreichischem materiellen  Recht, unter Ausschluss der nationalen Verweisungsnormen.

(3) Als Gerichtsstand wird das für den Sitz von DECATHLON sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart. Für Geschäftsbeziehungen mit Verbrauchern aus einem Mitgliedstaat der EU hat der Verbraucher die Wahl zwischen dem Gericht seines gewöhnlichen Aufenthaltsortes und dem Gerichtsstand am Sitz von DECATHLON.

(4) Aufgrund der nicht ausschließlichen Anwendung von Fernkommunikationsmittel im Zusammenhang mit dem Zustandekommen des Vertrags zwischen DECATHLON und dem Kunden findet das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) und in weiterer Folge das Rücktrittsrecht gem §14 FAGG, welches sich aus diesem für den Kunden ergeben würde, keine Anwendung. 

(5) Im Sinne der Verordnung EU 524/2013 haben Verbraucher die Möglichkeit, sich an die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Union (ec.europa.eu/consumers/odr) zu wenden. DECATHLON verpflichtet sich, in Streitfällen am Schlichtungsverfahren der Internet Ombudsstelle teilzunehmen: www.ombudsstelle.at. Nähere Informationen zu den Verfahrensarten unter www.ombudsstelle.at.

Stand: 21.02.2023

Mieten statt kaufen: Unser Service für dich

Bei Decathlon kannst du als Sportlerpass-Mitglied ganz einfach Geräte ausleihen, die du nicht komplett neu anschaffen möchtest. Du bist dir nicht sicher, wie lange du das Gerät wirklich brauchen wirst? Dann probiere unseren Service Rent by Decathlon.

Mit unserem Kinderfahrrad- und Fitness-Set-Verleih kannst du aus unserem großen Sortiment ein neues Fahrrad oder ein komplettes Fitness-Set zu niedrigen Monatsraten und bereits ab 3 Monaten Laufzeit mieten.

Wie genau das funktioniert?
Derzeit bieten wir unseren Mietservice in unseren Filialen an. Weiter unten findest du Infos dazu, wo wir welchen Service anbieten. Wenn du in der Filiale bist, kannst du dann direkt in der Radabteilung oder an der Information eine*n unserer Mitarbeiter*innen darauf ansprechen!

Aktuell hast du die Möglichkeit, folgende Produkte zu mieten:

Miete jetzt ein Kinder-Fahrrad

Dein Kind braucht ein neues Fahrrad, weil das alte zu klein geworden ist, oder es fängt gerade an, die ersten Gleichgewichtsübungen auf dem Laufrad zu machen?

Du bist dir nicht sicher, wie lange deinem Kind das Fahrrad passen wird und ob der Kauf eines neuen Fahrrads die richtige Entscheidung ist?

Dann haben wir die perfekte Lösung für dich: Rent by Decathlon

Bei unserem Kinder-Fahrradverleih kannst du aus unserem großen Sortiment ein neues Fahrrad zu niedrigen Monatsraten und schon ab 3 Monaten Laufzeit mieten.

 

 

Der Verleih von Kinderfahrrädern ist in folgenden Filialen verfügbar:

Frage direkt in der Filiale eine*n unserer Mitarbeiter*innen von der Radabteilung!

Jetzt neu: Miete ein Fahrrad für 1-7 Tage!

Das Wetter wird wieder wärmer, du möchtest einen Ausflug mit dem Rad machen aber dir fehlt das passende Fahrrad dafür?

Dann möchten wir dir unseren neuen Service vorstellen: Short Rent by Decathlon

Ab jetzt ist es nämlich auch möglich, unseren Mietservice für 1-7 Tage zu nutzen. Die Auswahl der Fahrräder findest du unten.

Da sich die Verfügbarkeit der Räder ändern kann, bitten wir dich, direkt in den Filialen zu erfragen, welche Räder gemietet werden können. Bitte beachte außerdem, dass der Mietservice für 1 Tag derzeit nur in der Filiale Wien Columbus angeboten wird.

Preisübersicht

Mietdauer Preis
1 Tag 35€
2 Tage 65€
3 Tage 90€
4 Tage 115€
5 Tage 135€
6 Tage 150€
7 Tage 160€

 

Der Verleih von Erwachsenenrädern ist in folgenden Filialen verfügbar:

Frage direkt in der Filiale eine*n unserer Mitarbeiter*innen von der Radabteilung!

Miete jetzt ein nagelneues Trainingsset

Du möchtest dein Fitness-Level zuhause steigern und suchst nach einem passenden Trainingsset mit Hantelbank und Gewichten? Du bist unsicher, wie lange du das Trainingsset nutzen möchtest und mit welcher Ausrüstung du langfristig deine Trainingsziele erreichen wirst? Dann haben wir die perfekte Lösung für dich: Rent by Decathlon

Wir bieten zwei Optionen an: Das Basics-Set beinhaltet eine Hantelbank und ein 2x10kg Hantelset. Alternativ steht das Deluxe-Set zur Verfügung, bestehend aus einer Hantelbank mit Ablage und einem 50kg Gewichtsset.

Bei Decathlon kannst du ein Set zu günstigen monatlichen Raten und bereits ab einer Laufzeit von 3 Monaten mieten. So kannst du flexibel trainieren, ohne langfristige Verpflichtungen einzugehen.

NUR FÜR KURZE ZEIT: Miete jetzt dein Trainingsset für 6 Monate und du zahlst für den 1. Monat nur 1€! (Angebot gültig bei Vertragsabschluss bis 30.4.2024)

Basics-Set

Mind. 3 Monate: 14€/Monat

Mind. 6 Monate: 12€/Monat

Deluxe-Set

Mind. 3 Monate: 20€/Monat

Mind. 6 Monate: 17€/Monat

 

Der Verleih von Trainingssets ist in folgenden Filialen verfügbar:

Frage direkt in der Filiale eine*n unserer Mitarbeiter*innen!

Alles auf einen Blick

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Bei Mietabschluss immer ein neues Produkt

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Verschiedene Arten der Mietdauer

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Monatsraten schon ab 6€

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Exklusiv für Sportlerpassmitglieder

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Vielfältige Auswahl an Kinder und Jugendfahrrädern, sowie Trainingsets

advantage1

Kostenloses Fahrradservice durch unsere Werkstätte

Es gelten unsere Allgemeinen Mietbedingungen.

Sämtliche Informationen zu der Datenverarbeitung findest du hier

Diese Möglichkeiten hast du bei uns:

ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN FÜR DEN MIETSERVICE “RENT BY DECATHLON”

DECATHLON Austria GmbH

Die vorliegenden allgemeinen Mietbedingungen (im Folgenden "die Bedingungen" oder “AMB” bezeichnet) legen die Bedingungen fest, unter denen Kunden (im Folgenden “Kunde” oder “Mieter”) den von der Decathlon Austria GmbH (im Folgenden "DECATHLON"), angebotenen Mietservice bezüglich Produkten (nachfolgend “Mietgegenstand” oder “Sportgerät”) in Anspruch nehmen können. Mit der Inanspruchnahme des Mietservices bestätigt der Kunde, dass er die in diesem Dokument festgelegten Bedingungen für den Service gelesen hat und diese vorbehaltlos akzeptiert. Diese allgemeinen Mietbedingungen schließen sonstige allgemeine oder besondere Bedingungen, die nicht ausdrücklich von DECATHLON genehmigt wurden, aus.

Sämtliche personenbezogenen Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

§1. Daten zur Serviceanbieterin

(1) Die Decathlon Austria GmbH ist ein Unternehmen mit Sitz in 2334 Vösendorf, Hans Dujsik-Allee 1-3, Österreich, UID-Nr. ATU 72428615, FN 471951x, eingetragen im Handelsregister des Landesgerichtes Wiener Neustadt als Firmenbuchgericht und wird durch die Geschäftsführer Ana Aguiló Salvador oder Geoffry Janssens (jeweils zur selbständigen Vertretung berechtigt) vertreten. 

(2) Die Decathlon Austria GmbH ist telefonisch unter +43 1 412 0125 sowie elektronisch unter der E-Mail Adresse [email protected] erreichbar.

(3) Der Unternehmensgegenstand ist Einzelhandel (Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Sportartikeln). Für die Tätigkeit der Serviceanbieterin gelten die gewerberechtlichen Vorschriften Gewerbeordnung, www.ris.bka.gv.at.

§ 2. GELTUNGSBEREICH

(1) Diese Bedingungen gelten zwischen dem Unternehmen DECATHLON, als Vermieterin einerseits und dem Kunden als Mieter andererseits, der in eigenem Namen und in eigener Vertretung handelt und erklärt, dass er die Volljährigkeit (18 Jahre) erreicht hat und uneingeschränkt geschäftsfähig ist. Gegenstand dieser Bedingungen ist die Vermietung aller Arten von Sportgeräten, die zum Zwecke der Sportausübung verwendet werden können, im Eigentum der Vermieterin stehen und von dieser zur Vermietung bereitgestellt werden.

(2) Die Parteien vereinbaren, dass ihre Beziehungen ausschließlich durch die vorliegenden Bedingungen geregelt werden, die auf der Website www.decathlon.at/content/189-rent-decathlon abrufbar sind und in jedem Fall vom Kunden vor Vertragsabschluss akzeptiert werden müssen.

(3) Der Kunde kann diese Bedingungen vor Vertragsabschluss und auf jeden Fall während des Bestellvorgangs lesen, speichern und ausdrucken. 

§ 3. Beschreibung der Dienstleistung und Vertragsabschluss

(1) Die von DECATHLON angebotene Dienstleistung ist ein Mietservice, der im Sinne der Nachhaltigkeit den Kunden ermöglicht, für eine bestimmte Dauer (Option der Langzeitmiete mind. 3 Monate Mietdauer/ Option der Kurzzeitmiete mind. 2 Kalendertage maximal 14 Kalendertage Mietdauer ) Sportartikel zu mieten. Dieser Service wird aktuell nur vor Ort in unseren Filialen und exklusiv für unsere Sportlerpasskunden (Besitzer von unseren Kundenkarten) angeboten.  

(2) Der Bestellvorgang für den Mietservice kann aktuell nur vor Ort in unseren Filialen eingeleitet werden, wird aber zum Teil elektronisch, auf dem Endgerät des Kunden durchgeführt.

(3) Um unseren Mietservice nutzen zu können, ist die Einhaltung der nachfolgenden Schritte durch den Kunden notwendig:

1. Besuch einer unserer DECATHLON-Filialen in Österreich.

2. Aufsuchen der Information in der jeweiligen DECATHLON-Filiale. 

3. An der Information wendet sich der Kunde an einen DECATHLON-Mitarbeiter, welcher diesen bei dem gesamten Prozess der Vermietung (Auswahl des Mietgegenstands, Auswahl der Mietdauer, Abwicklung des Vertragsabschlusses und Aushändigung des Mietgegenstands) unterstützen wird.

4. Auswahl des gewünschten Mietgegenstandes inklusive Beratung, sofern vom Kunden gewünscht.

5. Angabe der E-Mailadresse, mit welcher sich der Kunde für den Sportlerpass (DECATHLON Kundenkarte) registriert hat und Ergänzung allfällig fehlender Daten (Geburtsdatum, Telefonnummer und Adresse).

6. Der DECATHLON-Mitarbeiter trägt den gewünschten Mietgegenstand, die Mietdauer bzw. allfällige ergänzende Daten aufgrund der Angaben und im Auftrag des Kunden im elektronischen Mietservicetool (“ZIQY”) ein. Nach Eintragung der Daten im elektronischen Mietservicetool (“ZIQY”) erhält der Kunde vor Ort Einblick in die Zusammenfassung seiner durchzuführenden Bestellung (persönliche Informationen, Beginn des Mietvertrags, Preis, Produkt) und kann bei Bedarf Korrekturen durch den zuständigen DECATHLON-Mitarbeiter vornehmen lassen. Anschließend werden dem Kunden auf die von ihm angegebene E-Mail-Adresse die gegenständlichen Bedingungen, die Datenschutzbestimmungen (jeweils in downloadbarer Form) sowie der Zahlungslink zugeschickt.

7. Die weiteren Schritte erfolgen ausschließlich am Endgerät (Smartphone, Tablet, Laptop usw.) des Kunden.

8. Nach Bestätigung der gegenständlichen Mietbedingungen und Datenschutzbestimmungen mittels Abhacken der diesbezüglichen Checkboxen wird der Kunde auf die Zahlungswebsite unseres Zahlungsdienstleisters durch Drücken des Buttons “Zahlungspflichtig bestellen” weitergeleitet.

9. Mit Anklicken des Buttons “Zahlungspflichtig bestellen” gibt der Kunde ein verbindliches Angebot an DECATHLON zum Abschluss eines Mietvertrages ab und bestätigt, dass er gemäß Ziffer 6 zuvor in die Zusammenfassung der Bestellung einsehen und bei Bedarf Korrekturen durch einen DECATHLON Mitarbeiter vornehmen lassen konnte.

10. Nach Eingabe der Zahlungsdaten und Durchführung der Zahlung der ersten Monatsrate für eine Langzeitmiete, oder des gesamten Mietpreises im Falle einer Kurzzeitmiete, erhält der Kunde eine Bestätigungsmail, in welcher der Eingang der Bestellung bestätigt wird und die allgemeinen Informationen (Produkt, Rechnungsnummer, Beginn des Mietvertrags, Reservierungsnummer, Zahlungsdetails) angeführt und zusammengefasst werden. Dies ist noch keine Annahme der Bestellung, sondern lediglich die Information, dass deine Bestellung eingegangen ist und bearbeitet wird. Dein Vertrag mit DECATHLON kommt dadurch zustande, dass wir das Angebot stillschweigend durch Übergabe des Sportgerätes an dich annehmen. Mit Abgabe des Angebots stimmt der Kunde zu einer elektronischen Rechnungsübermittlung sowie Übergabebestätigung zu.

11. Nach erfolgtem Zahlungseingang erhält der Kunde eine weitere E-Mail, in welcher die Zahlung durch DECATHLON akzeptiert wird und eine Rechnung (in downloadbarer Form) für den Kunden bereitgestellt wird.

12. Der Mietgegenstand wird dem Kunden vor Ort in der DECATHLON-Filiale - nach erfolgter gemeinsamen Überprüfung durch den Kunden und DECATHLON- übergeben.

13. Abschließend wird dem Kunden ein Link zur Bestätigung der Übernahme mittels E-Mail zugeschickt. Die Bestätigung der Übernahme erfolgt durch den Kunden durch Unterzeichnung eines digitalen Unterschriftsfeldes auf seinem Endgerät. Die unterschriebene Bestätigung erhält der Kunde (in downloadbarer Form) mittels E-Mail zugeschickt.

14. Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch. Die Übergabebestätigung sowie die Rechnung werden bei DECATHLON gespeichert und dem Kunden elektronisch (siehe (3) Ziffer 10.) zugeschickt.

§ 4. Abholung - Übergabe zum Wunschtermin (Reservierung)

(1) Dem Kunden ist es bei Wahl der Option der Kurzzeitmiete möglich, das Sportgerät für einen von ihm gewünschten Termin vorzubestellen und das Sportgerät zum Wunschtermin übergeben zu bekommen. Unabhängig von der Möglichkeit der Vorbestellung eines Sportgeräts hat der Kunde alle Schritte des Bestellprozesses in §3 (3) Z1-11, 14 durchzuführen, um eine solche Bestellung abzugeben. Die Zeichnung und die elektronische Übermittlung der Übergabebestätigung gemäß §3 (3) Z13 sowie die Übergabe des Sportgeräts gemäß §3 (3) Z12 erfolgt jeweils zum von dem Kunden vereinbarten Wunschtermin. 

(2) Sollte der Kunde den vereinbarten Wunschtermin laut §4 (1) nicht wahrnehmen können, muss der Kunde dies einem Decathlon-Mitarbeiter entweder telefonisch unter +43 1 412 0125 oder per Mail unter [email protected] umgehend mitteilen. Der Decathlon Mitarbeiter storniert sodann den gewünschten Termin und veranlasst eine Rückbuchung der bereits bezahlten Mietgebühr auf das bei der Vorbestellung angegebene Konto. Es fallen keine Stornogebühren im Zusammenhang mit der Stornierung des Wunschtermin für den Kunden an, sofern die Stornierung 48 Stunden vor Beginn des Mietvertrags zum Wunschtermin bei der Decathlon Austria GmbH eingeht.

Beispiel:

a) Der Kunde vereinbart die Übergabe des Sportgeräts am 04.05 um 10:00 Uhr. Storniert der Kunde seinen Wunschtermin bis spätestens 02.05 um 10:00 Uhr telefonisch oder per Mail, so entstehen dem Kunden keine Kosten.

b) Der Kunde vereinbart die Übergabe des Sportgeräts am 04.05 um 10:00 Uhr. Storniert der Kunde seinen Wunschtermin nicht bis spätestens 02.05 um 10:00 Uhr, so ist eine Stornierung nicht mehr möglich und der Kunde kann keine Rückerstattung des bereits gezahlten Mietbetrags verlangen.

§ 5. Zahlung - Akzeptierte Zahlungsmethoden

(1) Im Zusammenhang mit dem von DECATHLON angebotenen Mietservice werden ausschließlich Visa- und Mastercard-Kreditkarten sowie die Zahlung mittels PayPal akzeptiert. Der Kunde erklärt Inhaber der Bankkarte und/oder berechtigt zu sein, diese für die Zwecke der durchzuführenden Bestellung zu verwenden. Andere Zahlungsmittel als die oben angeführten werden nicht akzeptiert und können nicht zur Verwendung des von DECATHLON angebotenen Mietservice verwendet werden.

(2) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das jeweilige Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung eine entsprechende Deckung aufweist. Sollte eine Abbuchung fälliger Beträge durch DECATHLON, aus Gründen, die durch den Kunden verursacht wurden, nicht möglich sein, so sind allfällige hierdurch entstehende Kosten vom Kunden zu tragen.

§ 6. Zustand und Verwendung

(1) DECATHLON vermietet dem Kunden die vertragsgegenständlichen Sportgeräte, die sich - wie vom Kunden nach Prüfung anerkannt - je nach Sportgerät entweder im neuen Zustand oder, wenn das Sportgerät gebraucht ist, in einwandfreiem Zustand befinden. Sollte der Kunde bei Prüfung des ausgewählten Mietgegenstandes Mängel feststellen, so sind diese unverzüglich dem DECATHLON-Mitarbeiter mitzuteilen, welcher diese in einem zu erstellenden oder bereits bestehenden Protokoll für den jeweiligen Mietgegenstand vermerken wird.

(2) Die gemieteten Sportgeräte sind ausschließlich für den Sport- und Freizeitgebrauch des Kunden und nur für die private Verwendung bestimmt. Eine Verwendung des Sportgeräts für berufliche Zwecke ist ausdrücklich untersagt. Gemietete Sportgeräte dürfen nur vom Kunden, oder von Minderjährigen, für die der Kunde die Aufsichtspflicht hat, benutzt werden, im letzteren Fall nur und soweit der Mietgegenstand für Kinder bestimmt ist. Des Weiteren verpflichtet sich der Kunde, das gemietete Sportgerät pfleglich, schonend und entsprechend der jeweiligen beigelegten Betriebsanleitung zu behandeln.

(3) Folglich ist eine teilweise oder vollständige Weitervermietung des Mietgegenstandes sowohl zu privaten als auch zu kommerziellen Zwecken strengstens untersagt.

§ 7. Merkmale des Mietgegenstands  und der Übergabe

(1) Der Kunde kann das Sportgerät, das er mieten möchte, frei wählen und bestätigt, dass er vor der Miete über die technischen Spezifikationen des jeweiligen Sportgeräts informiert wurde.

(2) Der Kunde erklärt, dass der Mietgegenstand für seine Größe, sein Gewicht und sein sportliches Niveau oder für Minderjährige, für die der Kunde die Aufsichtspflicht hat und das Sportgerät mietet, geeignet ist.

(3) DECATHLON haftet daher nicht für die mangelnde Eignung des Mietgegenstands für die Bedürfnisse des Kunden, sowie die von Minderjährigen, für die der Kunde die Aufsichtspflicht hat und das Sportgerät mietet. DECATHLON ist daher von jeglicher Haftung für sämtliche Schäden, die sich aus der Ungeeignetheit des gemieteten Sportgeräts ergeben könnten und welche auf dies zurückzuführen sind, befreit.

(4) Der Mietgegenstand ist nicht versichert. Dem Kunden steht es frei, zu diesem Zweck eine Versicherung abzuschließen, sowohl zur Deckung seiner eigenen Haftpflicht bzw. für den Fall von Verlust, Diebstahl oder Beschädigung als auch zur Deckung möglicher Körperunfälle, die sich aus dem Sport und der Nutzung des jeweiligen Sportgeräts ergeben können. DECATHLON empfiehlt einen solchen Abschluss einer Versicherung, da die Ausübung von Sport immer ein gewisses Risiko darstellt.

(5) Allfällige Schadenfälle mit dem Mietgegenstand sowie dessen Diebstahl oder Verlust sind DECATHLON unverzüglich, jedoch binnen 48 Stunden zu melden.

§ 8. Eigentum

(1) Das gemietete Sportgerät wird dem Kunden lediglich für die Dauer des Mietvertrages zur Nutzung überlassen. Während der Dauer des Vertragsverhältnisses bleibt das Sportgerät im alleinigen Eigentum von DECATHLON.

(2) DECATHLON behält sich weiters auch alle Rechte am geistigen Eigentum an seinen Sportgeräten vor. Der Mietservice impliziert in keiner Weise die Gewährung eines Rechts an der Marke oder diesen Rechten.

§ 9. Verfügbarkeit und Preise

(1) Die auf der Website angeführten Modelle der zu mietenden Sportgeräte dienen lediglich zur Veranschaulichung des Sortiments und stellen keine Garantie für die Verfügbarkeit dieser in den jeweiligen Filialen dar.

(2) Um die Verfügbarkeit des gewünschten Sportgeräts feststellen zu können, muss der Kunde die Wunschfiliale aufsuchen und die Verfügbarkeit durch DECATHLON vor Ort prüfen und bestätigen lassen. Telefonische Auskünfte über die Verfügbarkeit sind stets unverbindlich.

(3)  Die auf der Webseite ausgeschriebenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile. Allfällige Preisänderungen sind vorbehalten.

§ 10. Wartung und Serviceintervalle

(1) Die Kosten für Wartungs- und Serviceintervalle, welche seitens des Herstellers für das jeweilige Sportgerät vorgegeben werden, sind für den Kunden kostenlos und werden auf Kosten von DECATHLON durchgeführt. Ob das jeweils gemietete Sportgerät einem solchen Intervall unterliegt, wird dem Kunden bei Abschluss des Mietvertrags durch DECATHLON mitgeteilt.

 

(2) Es ist dem Kunden nicht erlaubt, Serviceleistungen und Wartungsarbeiten von Dritten durchführen zu lassen. Der Kunde verpflichtet sich, diese Leistungen ausschließlich von DECATHLON durchführen zu lassen.

(3) Die Kosten für Wartungs- oder Servicearbeiten, welche von den Intervallen des Herstellers abweichen und auf Kundenwunsch durchgeführt wurden oder durchgeführt werden mussten, und auf die Nutzung des Kunden zurückzuführen sind, hat der Kunde selbst zu tragen.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, neben der Instandhaltung und Wartungsmaßnahmen, welche diesem aufgrund der Betriebsanleitung aufgetragen werden, keine Änderungen oder Servicearbeiten an dem Sportgerät vorzunehmen. DECATHLON übernimmt für Schäden, welche auf durch den Kunden durchgeführte Änderungen oder nicht wahrgenommener Service und Wartungsintervalle zurückzuführen sind, keine Haftung.

§ 11. Rückgabe des Sportgeräts

(1) Bei Beendigung des Mietvertrags ist der Kunde verpflichtet, DECATHLON das Sportgerät, das Gegenstand dieses Vertrages ist, an dem Ort zurückzugeben, an dem es gemietet wurde, und zwar in demselben Zustand, in dem es sich bei der Übergabe befand, mit Ausnahme von gewöhnlichen Abnutzungen, die sich aus dem normalen Gebrauch ergeben. Im Zuge des Rückgabeprozesses wird das in §6. erstellte Protokoll - soweit vorhanden - herangezogen und Schäden, welche nicht auf normale Abnutzungen und nicht bereits bei Übergabe vorlagen und in diesem vermerkt wurden, durch den DECATHLON-Mitarbeiter, der die Rückgabe abwickelt ergänzt. Eine solche Kontrolle wird in der Anwesenheit des Kunden durchgeführt. 

(2) Der Kunde ist für die Aufbewahrung des Mietgegenstands vom Zeitpunkt der Übernahme bis zu ihrer Rückgabe an DECATHLON verantwortlich.

(3) Falls der Kunde im Rahmen der Option einer Langzeitmiete das gemietete Sportgerät nicht innerhalb von 3 Werktagen ab Vertragsende zurückgibt, verlängert sich der Mietvertrag automatisch um einen Monat. 

(4) Falls der Kunde im Rahmen der Option einer Kurzzeitmiete das gemietete Sportgerät nicht bis spätestens 11:00 Uhr am nächsten Werktag nach Vertragsende zurückgibt, hat dieser eine Verzugsgebühr in Höhe der täglichen Mietgebühr für das jeweilige Sportgerät zu entrichten.

(5) Gibt der Kunde das gemietete Sportgerät nicht oder nur teilweise zurück oder gibt er es kaputt oder teilweise beschädigt zurück, muss der Kunde eine Entschädigung in Höhe des Verkaufspreises des betroffenen Sportgeräts zahlen.

(6) Im Falle eines Diebstahls oder Raubes muss der Kunde dies bei den zuständigen Behörden anzeigen und DECATHLON unverzüglich schriftlich hierüber informieren bzw. das die Kopie der Anzeigebestätigung übermitteln.

§ 12. Haftung

(1) Der Kunde haftet persönlich für Beschädigungen, Diebstahl oder den Verlust des Mietgegenstands, gleich aus welchem Grund und / oder welcher Ursache, und verpflichtet sich daher, DECATHLON den Betrag zu zahlen, der dem Verkaufspreis für diese Sportgeräte entspricht.

(2) Der Kunde haftet darüber hinaus für Schäden, die er Dritten und/oder sich selbst durch unsachgemäßen Gebrauch oder Nichteinhaltung der einschlägigen Vorschriften zufügt.

(3) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der schuldhaften Verletzung von Kardinalpflichten (wesentliche Vertragspflichten, die die Erreichung des Vertragszwecks erst ermöglichen und auf die der Vertragspartner vertrauen darf) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von DECATHLON, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten haftet DECATHLON nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und begrenzt auf den Wert der bestellten Waren, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die in diesem Abschnitt genannten Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DECATHLON, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 13. Laufzeit und Beendigung für die Option der Langzeitmiete

(1) Die Laufzeit des Mietvertrages für die Option der Langzeitmiete beträgt mindestens 3 Monate und beginnt mit Übergabe des Mietgegenstandes an den Kunden. Der Mietvertrag verlängert sich automatisch um jeweils einen Monat, sofern der Kunde den Mietgegenstand nicht innerhalb von 3 Werktagen ab Vertragsende in der Filiale der Anmietung retourniert. Bei vorzeitiger Rückgabe werden jedenfalls die ersten drei Monatsraten, nach automatischer Verlängerung, immer der begonnene Monat abgebucht. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Kündigung des Vertrages ausschließlich durch Rückgabe des Mietgegenstandes erfolgen kann.

Beispiel: 

a) Der Mietvertrag beginnt am 01.05. = Mindestdauer 3 Monate, Vertragsende ist daher der 31.07. - wenn der Kunde das Sportgerät bis 03.08. retourniert, erfolgt keine Verlängerung des Vertrages. Bei Rückgabe am 04.08. erfolgt die automatische Verlängerung um einen Monat und es wird die Rate für August auch verrechnet.

b) Beispiel wie oben, der Kunde retourniert jedoch bereits am 20.06. das Sportgerät - in diesem Fall gelten die 3 Monate Mindestdauer, weshalb noch die Raten Juni und Juli auch abgebucht werden.

(2) Das Recht einer fristlosen außerordentlichen Kündigung aus wichtigen Gründen im Zusammenhang mit dem Mietservice der Langzeitmiete bleibt unberührt. Ein Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt insbesondere vor wenn:

1. der Kunde sich mit einer monatlichen Rate in Verzug befindet und diese nach einmaliger erfolgloser Mahnung durch DECATHLON nicht begleicht;

2. der Kunde bei Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht hat oder verschwiegen hat;

3. der Kunde den Mietgegenstand an Dritte vermietet oder zur Benützung überlässt, sofern diese keine Minderjährigen sind, für welche der Kunde die Aufsichtspflicht hat;

4. der Kunde den Mietgegenstand nicht rein zur privaten Nutzung verwendet;

5. der Kunde die vorgegebenen Service-Intervalle bzw notwendigen Reparaturen nicht einhält/ durchführen lässt oder die Wartungsarbeiten entsprechend der Bedienungsanleitung nicht durchführt, wodurch die Sicherheit des Mietgegenstands beeinträchtigt wird;

6. Änderungen an dem Mietgegenstand vorgenommen und das Eigentumsrecht von DECATHLON verletzt hat;

7. der Kunde einer Änderung der AMB innerhalb der Frist von 4 Wochen widerspricht.

(3) Mit Geltendmachung der außerordentlichen Kündigung durch DECATHLON ist der Kunde verpflichtet, den Mietgegenstand samt Zubehör auf eigene Kosten und Gefahr innerhalb von 3 Werktagen in der DECATHLON Filiale in welcher der Mietgegenstand angemietet wurde, unter Einhaltung des in § 11. beschriebenen Rückgabeprozesses, zurückzustellen.

§ 14. Laufzeit und Beendigung für die Option der Kurzzeitmiete

(1) Die Laufzeit des Mietvertrages beträgt mindestens 2 Kalendertage, maximal 14 Kalendertage und beginnt mit Übergabe des Mietgegenstandes an den Kunden. Falls der Kunde im Rahmen einer Kurzzeitmiete das gemietete Sportgerät nicht bis spätestens 11:00 Uhr am nächsten Werktag nach Vertragsende in der Filiale der Anmietung retourniert, hat dieser eine Verzugsgebühr in Höhe der täglichen Mietgebühr für das jeweilige Sportgerät, pro angefangenem Tag, zu entrichten. Bei vorzeitiger Rückgabe erfolgt keine anteilsmäßige Verrechnung und Erstattung an den Kunden und der bereits vollständig bezahlte Mietbetrag wird einbehalten.

Beispiel: 

a) Der Mietvertrag beginnt am 30.04. = gewählte Mietdauer 5 Kalendertage, Vertragsende ist daher der 4.05. - wenn der Kunde das Sportgerät bis 05.05. um 11:00 Uhr retourniert, erfolgt keine Verrechnung der Verzugsgebühr. Bei Rückgabe am 05.05. um 14:00 Uhr erfolgt bereits die automatische Verrechnung der Verzugsgebühr in Höhe der täglichen Mietgebühr des jeweiligen Sportgeräts.

b) Beispiel wie oben, der Kunde retourniert jedoch bereits am 02.04. das Sportgerät - in diesem Fall erfolgt keine anteilsmäßige Verrechnung und der bereits vollständig bezahlte Mietbetrag wird einbehalten.

(2) Das Recht einer fristlosen außerordentlichen Kündigung aus wichtigen Gründen bleibt unberührt. Ein Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt insbesondere vor wenn:

1. der Kunde bei Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht hat oder verschwiegen hat;

2. der Kunde den Mietgegenstand an Dritte vermietet oder zur Benützung überlässt, sofern diese keine Minderjährigen sind, für welche der Kunde die Aufsichtspflicht hat;

3. der Kunde den Mietgegenstand nicht rein zur privaten Nutzung verwendet;

4. der Kunde die vorgegebenen Service-Intervalle bzw notwendigen Reparaturen nicht einhält/ durchführen lässt oder die Wartungsarbeiten entsprechend der Bedienungsanleitung nicht durchführt, wodurch die Sicherheit des Mietgegenstands beeinträchtigt wird;

5. Änderungen an dem Mietgegenstand vorgenommen und das Eigentumsrecht von DECATHLON verletzt hat;

(3) Mit Geltendmachung der außerordentlichen Kündigung durch DECATHLON ist der Kunde verpflichtet, den Mietgegenstand samt Zubehör auf eigene Kosten und Gefahr innerhalb von 3 Werktagen in der DECATHLON Filiale in welcher der Mietgegenstand angemietet wurde, unter Einhaltung des in § 11. beschriebenen Rückgabeprozesses, zurückzustellen.

§ 15. Schutz der personenbezogenen Daten

(1) In Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten wird der Kunde darüber informiert, dass wir im Zuge des Mietservices personenbezogene Daten verarbeiten.

(2) Sämtliche Informationen in Bezug auf diese Datenverarbeitung sind in unserer gesonderten Datenschutzerklärung, abrufbar unter www.decathlon.at/content/63-datenschutz ausgeführt.

§ 16. Änderung der Allgemeinen Mietbedingungen (AMB)

(1) DECATHLON behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Mietbedingungen zu ändern. Für die nachträgliche Änderung der AMB im Rahmen eines bestehenden Vertragsverhältnisses gilt, dass DECATHLON den Kunden rechtzeitig über die geplante Änderung informieren wird. Wenn der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen der Änderung widerspricht, gilt dies als Zustimmung zu den geänderten AMB. DECATHLON wird bei der Mitteilung der geplanten Änderungen auf diese Folge des Schweigens für den Kunden besonders hinweisen. Falls der Kunde der Änderung der AMB widerspricht, ist DECATHLON zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

§ 17. Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Mietbedingungen unwirksam sein, so bleiben die sonstigen Bestimmungen im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

(2) Der zwischen DECATHLON und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag unterliegt der Anwendung von österreichischem materiellen Recht, unter Ausschluss der nationalen Verweisungsnormen.

(3) Als Gerichtsstand wird das für den Sitz von DECATHLON sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart. Für Geschäftsbeziehungen mit Verbrauchern aus einem Mitgliedstaat der EU hat der Verbraucher die Wahl zwischen dem Gericht seines gewöhnlichen Aufenthaltsortes und dem Gerichtsstand am Sitz von DECATHLON.

(4) Aufgrund der nicht ausschließlichen Anwendung von Fernkommunikationsmittel im Zusammenhang mit dem Zustandekommen des Vertrags zwischen DECATHLON und dem Kunden findet das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) und in weiterer Folge das Rücktrittsrecht gem §14 FAGG, welches sich aus diesem für den Kunden ergeben würde, keine Anwendung.

(5) Im Sinne der Verordnung EU 524/2013 haben Verbraucher die Möglichkeit, sich an die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Union (ec.europa.eu/consumers/odr) zu wenden. DECATHLON verpflichtet sich, in Streitfällen am Schlichtungsverfahren der Internet Ombudsstelle teilzunehmen: www.ombudsstelle.at. Nähere Informationen zu den Verfahrensarten unter www.ombudsstelle.at.

Stand: 01.03.2024