Förderungsberechtigte Fahrräder DECATHLON
BIS ZU 900 EURO FÖRDERUNG FÜR DEIN DECATHLON E-LASTENFAHRRAD UND BIS ZU 500 EURO FÖRDERUNG FÜR DEN FALTRAD/ E-FALTRAD
Entdecke das neue elektrische Lastenfahrrad von Decathlon und profitiere jetzt von einer Förderung bis zu insgesamt € 900. Egal ob, um den Einkauf nach Hause zu schleppen oder die Kinder in die Schule zu bringen. Das Lastenfahrrad ist die optimale Alternative zum Auto oder den Öffis in der Stadt. Informationen über Lieferung, wie auch Click & Collect findest du auf der Produktseite.
Unsere Lastenfahrräder mit bis zu 900€ Förderung:
Unsere Falträder mit bis zu 500€ Förderung:
Klapprad 16 zoll ultrakompakt fold light 1 second aluminium
Für Alltagsnutzer*innen, die von einem ultrakompakten Fahrrad träumen, das sie überall hin mitnehmen können.
WIE KOMMST DU ZU DEINER FÖRDERUNG?
Die Förderungsaktion des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) unterstützt die Anschaffung und den privaten Einsatz von Elektro-Transporträdern und Transporträdern sowie Elektro-Falträdern und Falträdern, die ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.
Die Förderungsfähigkeit unseres elektrischen Lastenfahrrades wurde von der Abwicklungsstelle KPC (Kommunalkredit Public Consulting GmbH) offiziell bestätigt.
(E) Transporträder – bis zu 900€ Förderung
Die Förderung des BMIMI iHv bis zu € 900 kann – sofern alle Voraussetzungen im Sinne der Förderaktion erfüllt sind – nach der Fördereinreichung bei der Abwicklungsstelle Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) unter
https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/e-transportraeder-und-e-faltraeder-private-2025
zur Auszahlung gelangen. Der zum Betrieb erforderliche Strom muss nachweislich mit erneuerbaren Energieträgern produziert werden.
Maximale Förderung:
Die Förderung ist jedenfalls mit 50 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt.
(E) Klapprad – bis zu 500€ Förderung
Zusätzliche Voraussetzung:
Besitz einer – zum Zeitpunkt der Einreichung gültigen – ÖV-Jahresnetzkarte – bei (E-)Falträdern (als Selbstauskunft)
Maximale Förderung:
Die Förderung ist jedenfalls mit 50 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt.
Die Förderungsmittel werden vom BMIMI im Rahmen des klimaaktiv mobil Förderungsprogrammes bzw. im Rahmen des Jahresprogrammes des Klima- und Energiefonds (www.klimaaktivmobil.at) bereitgestellt.
Mit diesen Schritten kommst du zu deiner Förderung…
Schritt 1: Rechnung beim Kundenservice anfordern
Um die Förderung zu beantragen, benötigst du eine Rechnung, auf der der von uns kostenlos gewährte Fahrradservice angeführt ist. Um diese spezielle, für die weitere Förderung notwendige Rechnung zu erhalten, kontaktiere bitte unseren Kundenservice telefonisch unter der Nr. 014120125, per E-Mail ([email protected]) oder durch unser Kontaktformular auf unserer Webseite (www.decathlon.at).
Schritt 2: Antragstellung
Die Einreichung für die Förderungsaktion (Elektro-)Transporträdern und (Elektro-)Falträdern verläuft in einem 1-stufigen Verfahren. Die Antragstellung ist ausschließlich online und bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel, längstens jedoch bis 27.02.2026 (12 Uhr) möglich. Nach erfolgter Antragstellung sind die Förderungsmittel für das Fahrrad reserviert.
Bitte beachte, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 9 Monate sein darf. Dies stellt eine Förderungsvoraussetzung dar.
Alle notwendigen Schritte zur Antragstellung findest du auf der entsprechenden Webseite der Kommunalkredit Public Consulting GmbH unter dem nachfolgenden Link: Förderungsaktion (E-)Transporträder und (E-)Falträder für Private 2025
Alle Informationen zur Förderungsaktion selbst und eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste sind im folgenden Leitfaden zusammengefasst.
Rechtliche Grundlagen findest du hier.
Quelle der auf dieser Seite angeführten Informationen zur Förderung: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/e-transportraeder-und-e-faltraeder-private-2025 der KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH.





