Garantie

Vier Personen sitzen auf Campingstühlen im Gras vor einem Dachzelt und unterhalten sich bei Sonnenlicht

Allgemeine Informationen

Sofern nicht anders ausgezeichnet, gewährt dir die Decathlon Austria GmbH (Hans Dujsik-Allee 1-3, 2334 Vösendorf) eine 2-Jahres Garantie ab Vertragsschluss auf jeden Artikel. Die Garantie erstreckt sich für die Dauer von zwei Jahren auf jeden Material- und Fabrikationsfehler. Schäden, die durch normalen Verschleiß oder durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen, sind durch die Garantie nicht gedeckt. Zeigt sich innerhalb von zwei Jahren ab Kaufdatum des Artikels ein Sachmangel, so wird vermutet, dass dieser bereits bei Gefahrenübergang vorlag, es sei denn diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt. Um von deiner Garantie Gebrauch zu machen, hast du zwei Möglichkeiten: bring den Artikel in ein Decathlon-Geschäft deiner Wahl und wende dich an unser Servicepersonal vor Ort. Bitte bring deinen Lieferschein und/oder die Rechnung mit oder wende dich entweder telefonisch oder per E-Mail an unser Service-Center, Kontakt: +43 1 412 0125 / kontakt@decathlon.at. Wir sind Mo-Fr 09:00-18:00 Uhr und Sa 09:00-17:30 Uhr für dich erreichbar. GARANTIEBESTIMMUNGEN DECATHLON EIGENMARKEN-FAHRRÄDER Die Eigenmarken-Fahrräder von Decathlon wurden entwickelt, um ihre Nutzer in allen Belangen zufriedenzustellen. Aus diesem Grund möchte sich der Hersteller (Decathlon S.E., Villeneuve d´Ascq, Boulevard de Mons 4, Frankreich im Folgenden als Hersteller oder Decathlon genannt) für die Qualität und Belastbarkeit seiner Fahrräder einsetzen. In diesem Zusammenhang bietet Decathlon seinen Kunden eine Lifetime Warranty für die folgenden Fahrradteile: Rahmen (außer Carbon), Gabel (d. h. Fahrradgabeln ohne Federung, außer Carbon), Lenkstange (außer Carbon) und Lenkervorbau (außer Carbon), mit denen die Eigenmarken-Fahrräder von Decathlon ausgestattet sind. Diese Garantie gilt ab dem Tag des Erwerbs des Fahrrads. Für Fahrräder mit Carbonrahmen gilt eine 5-jährige Garantie auf den Carbonrahmen. Für Käufe ab dem 1. Juli 2026 erweitert sich diese 5-jährige Garantie zusätzlich auf folgende Carbon-Komponenten: Starrgabeln Lenker und Cockpits Sattelstützen (ausgenommen Vario-Sattelstützen) Um die Garantie für eines der oben genannten Fahrradteile in Anspruch zu nehmen, musst du nur den Servicepoint einer Filiale von Decathlon mit deiner Decathlon-Kundenkarte oder deiner Rechnung aufsuchen. Decathlon wird das Fahrradteil innerhalb eines angemessenen Zeitraums, nach Übernahme entweder durch einen äquivalenten Rahmen, Gabel, Lenker oder Lenkervorbau ersetzen oder reparieren. Die Transport- und Reisekosten trägt der Kunde. Die Garantie ist bei unsachgemäßer Wartung oder Zweckentfremdung des Fahrrads, wie ausführlich in der Bedienungsanleitung (zum Download verfügbar auf den jeweiligen Produktseiten auf www.decathlon.at) beschrieben, ausgeschlossen. Decathlon behält sich das Recht vor, alle geeigneten und notwendigen Maßnahmen einzusetzen, um zu prüfen, ob die Bedingungen der Lifetime Warranty erfüllt sind. Die Lifetime Warranty ist gültig, wenn der Kauf des Fahrrads nachgewiesen werden kann. In den Filialen erfolgt dies entweder durch das Scannen der Decathlon-Kundenkarte an der Kasse oder durch Aufbewahrung des Kassenbons. Bei Online-Bestellungen wird der Kauf automatisch registriert, sofern sich der Kunde in sein Kundenkonto eingeloggt hat. Alternativ gilt auch hier die Rechnung als Nachweis. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben von dieser Garantie unberührt.

Lebenslange Garantie: FAQ

Zwar ist die Sattelstütze nicht Gegenstand des normalen Verschleißes wie andere Komponenten des Fahrrads, jedoch lässt sich oft ein nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch feststellen (Nichtbeachtung der Mindestmarkierung, die zu einer Beschädigung von Sattelstütze oder Rahmen führen kann).

Auf diesem Rahmen besteht eine Garantie von 5 Jahren. Rahmen aus Carbon kommen oft im Wettkampf unter intensiven Nutzungsbedingungen zum Einsatz, was die Ausweitung auf eine lebenslange Garantie erschwert.

Ja. Die Garantie ist dem Produkt zugeordnet, nicht dem Käufer. Allerdings muss jene Person, die die Garantie in Anspruch nehmen möchte, nachweisen können, dass sie rechtmäßige Eigentümerin des Fahrrads ist.

Garantie Indoor-Tischtennistische

Wir gewähren 10 Jahre Garantie auf alle untenstehenden Teile der Indoor-Tischtennisplatten der Marke Pongori, die seit 2021 verkauft werden. Das betrifft folgende Modelle: TTT130, TTT130.2, TTT530 und TTT930. Bei anderen Tischtennisplatten, beträgt die Dauer der Garantie 2 Jahre. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt.

Die 10 Jahre Garantie beginnt mit dem Kaufdatum deines Sportgeräts. Beachte bitte, dass der Garantieanspruch nur dann besteht, wenn du eine Rechnung oder den Kassazettel vorweisen kannst. Falls du deinen Einkauf mit deinem Treueporgramm-Konto getätigt hast, wird die Rechnung in deinem Konto automatisch hinterlegt. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt.

Die 10 Jahre Garantie gilt für Metallteile wie Netzauflage, Metallfüße, Riemen, Querstange und Schrauben. Sie erstreckt sich auf den Ersatz von Teilen oder des gesamten Tisches beim Vorliegen eines Material- oder Produktionsfehlers. DECATHLON übernimmt dabei die Transportkosten sowie die Kosten der Ersatzteile und der Reparatur.

Folgende Teile sind von der Garantie ausgeschlossen: • normale Abnutzung von Teilen (Räder, Netz usw.) • die Nutzung der Tische durch Schulen, Gemeinden, Wohltätigkeitsorganisationen usw. • Nichtbeachtung der Anweisungen in der Gebrauchsanweisung beim Aufbau des Tisches • Schäden am Tisch, die durch Stöße, Stürze oder Windeinwirkung entstanden sind, sowie ganz allgemein alle anderen Probleme, die nicht mit der Qualität des Tisches zusammenhängen • mangelnde Wartung des Tisches (z. B. Abschmieren der Scharniere alle zwei Jahre) • die Verwendung von ätzenden Produkten (z.B. Reinigungsmittel) zur Pflege des Tisches • Kratzer, Korrosion und Verfärbungen Alle sonstigen Teile, insbesondere Tischplatte, Netz, Räder, verstellbare Füße und Pfosten sind lediglich von der 2-Jahres Garantie gedeckt. PONGORI behält sich das Recht vor, zu prüfen, ob alle Bedingungen der zehnjährigen Garantie erfüllt sind (einschließlich der Forderung von Fotos von defekten Teilen) und alle erforderlichen Maßnahmen zur Durchführung dieser Kontrollen zu ergreifen.

Garantie Outdoor-Tischtennistische

Wir gewähren 10 Jahre Garantie auf alle untenstehenden Teile der Outdoor-Tischtennisplatten der Marken Artengo und Pongori, die seit 2015 verkauft werden. Das betrifft folgende Modelle: FT 7200, FT730, FT750, FT830, FT850, FT860, PPT 100, PPT130, PPT 130 Medium, PPT500, PPT500 LTD, PPT530, PPT900, PPT900 LTD und PPT930. Bei anderen Tischtennisplatten, beträgt die Dauer der Garantie 2 Jahre. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt.

Die 10 Jahres Garantie beginnt mit dem Kaufdatum deines Sportgeräts. Beachte bitte, dass der Garantieanspruch nur dann besteht, wenn du eine Rechnung oder den Kassazettel vorweisen kannst. Falls du deinen Einkauf mit deinem Sportlerpass getätigt hast, wird die Rechnung in deinem Konto automatisch hinterlegt. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt.

Die 10 Jahres Garantie gilt für die folgenden Teile: • Sicherheitssystem der Tischtennisplatte (System zur Ver- und Entriegelung) • Schlägerhalterung • Metallteile (einschließlich Schrauben) • Platten (Deformierung, Ablösung oder Abnutzung der weißen Linien) Die Garantie erstreckt sich auf den Ersatz von Teilen oder des gesamten Tisches beim Vorliegen eines Material- oder Produktionsfehlers. DECATHLON übernimmt dabei die Transportkosten sowie die Kosten der Ersatzteile und der Reparatur.

Folgende Teile sind von der Garantie ausgeschlossen: • normale Abnutzung von Teilen (Räder, Netz usw.) • die Nutzung der Tische durch Schulen, Gemeinden, Wohltätigkeitsorganisationen usw. • Nichtbeachtung der Anweisungen in der Gebrauchsanweisung beim Aufbau des Tisches • Schäden am Tisch, die durch Stöße, Stürze oder Windeinwirkung entstanden sind, sowie ganz allgemein alle anderen Probleme, die nicht mit der Qualität des Tisches zusammenhängen • Nichteinhaltung der Benutzer- und Sicherheitsempfehlungen im Benutzerhandbuch • mangelnde Wartung des Tisches (z. B. Abschmieren der Scharniere alle zwei Jahre) • die Verwendung von ätzenden Produkten (z.B. Reinigungsmittel) zur Pflege des Tisches • Kratzer, Korrosion und Verfärbungen Alle sonstigen Teile, insbesondere Netz, Rad, Bremse, Radklammern und einstellbare Füße sind lediglich von der 2-Jahres Garantie gedeckt. PONGORI behält sich das Recht vor, zu überprüfen, ob alle Bedingungen der zehnjährigen Garantie erfüllt sind (einschließlich der Forderung nach einem fotografischen Nachweis der defekten Teile) und alle notwendigen Maßnahmen zur Durchführung dieser Kontrollen zu ergreifen.

Stand: 14.07.2026

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